Wahlärzte rechnen ab

Im Frühjahr 2024 erfuhren Wahlärzte aus den Medien, dass sie ab 1. Juli 2024 bei Strafe verpflichtet sind, für ihre Patienten auf deren Wunsch die Einreichung auf Rückerstattung des Honorars zu erledigen.

Die Aufregung unter den Wahlärzten war entsprechend groß. Auch die Ärztekammer wirkte wenig vorbereitet bezüglich dieser Informationen, die da breitflächig über die Medien verbreitet wurden. Es stellen sich daher folgende Fragen:

  1. Wie gut werden wir „Zwangsmitglieder“ der diversen Ärztekammern tatsächlich vertreten?
  2. Ist die Ärztekammer noch handlungsfähig?

Erst am 3. Juni, also vier Wochen vor der verpflichtenden Anwendung des neuen Gesetzes, findet in der Wiener Ärztekammer eine diesbezügliche Infoveranstaltung (durchgeführt von Dr. Heinz) für Wahlärzte statt.

Bestehende Fakten:

  • Ca. 300 000 Personen haben sich von ELGA abgemeldet.
  • Viele Wahlärzte sind nicht mit dem elektronischen Zahlsystem verbunden.
  • Es ist offen, wer für die Hard- und Software bezahlen soll, die für die Rückverrechnung erforderlich ist.
  • Die Gesundheitskasse refundiert 80% der Kassenleistung
  • Die von den Medien angekündigte Dauer der Rückvergütung „ein paar Tage, in denen das Geld auf dem Konto ist“, ist unrealistisch, da es zurzeit schon Wochen und Monate dauert, bis Einreichungen ausbezahlt werden.
  • Lt. der zuständigen Kammerrätin Prof. Heinz sollen Ärzte, die kurz vor der Pension stehen, ausgenommen sein.
  • Auch Ärzte, die nicht über eine bestimmten Umsatzgrenze hinauskommen, sind ausgenommen.

Prof. Heinz beruhigt in ihrem Vortrag. Sie werde sich als Kammervertreterin dafür einsetzen, dass die Ärzte erst frühestens ab 2026 verpflichtet sein sollen, alle Forderungen integriert zu haben, und dass es zusätzlich Ausnahmeregeln geben wird.

Schließlich kam am 26.6.2024 elektronische Post von der Ärztekammer deren Wortlaut, wie folgt, lautet: Die Standesvertretung informiert, dass mit 1. Juli 2024 „unten stehendes“ umgesetzt werden soll/muss.

Gleichzeitig (d.h. ohne entsprechende Anlaufzeit für Ärzte) informierten alle Medien die Bevölkerung über die neuen Modalitäten der Rückererstattung.

Text der elektronisch versendeten Information der Ärztekammer:

Wir möchten Sie informieren, dass es in den letzten Wochen intensive Gespräche zwischen dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), der österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) und den Sozialversicherungsträgern (SV-Trägern) gegeben hat. Grund war die Definition der Verhältnismäßigkeit gemäß § 32b Abs 2 ASVG. Kurz beschrieben: Welche Wahlärzt*innen müssen ab 1. Juli 2024 und nach welchen Kriterien WAH-online benutzen? 

In sehr komplexen Gesprächen hat man sich auf folgende Vorgangsweise ab 1. Juli 2024 geeinigt, welche in dieser Aussendung der genannten Verhandlungspartner*innen festgehalten ist: 

  1. Verpflichtung ab 300 verschiedenen Patient*innen pro Jahr

Jede*r Ärzt*in hat selbst einzuschätzen, ob er*sie mehr als 300 Patient*innen pro Jahr mit Leistungen betreut, die von der Sozialversicherung rückerstattet werden. Das sind laut Auskunft der Sozialversicherung rund 500 Rechnungen pro Jahr pro Ärzt*in

Das bedeutet: Wahlärzt*innen, die über dieser Grenze von 300 verschiedenen Patient*innen liegen, haben erstattungsfähige Honorarnoten nach erfolgter Bezahlung elektronisch einzureichen. Nicht erstattungsfähige oder nicht bezahlte Rechnungen sind nicht von Wahlärzt*innen einzureichen und zählen somit auch nicht bei der Grenze mit. 

  • Einmalige Zustimmung der Patient*innen erforderlich

Als Voraussetzung für die Einreichung von Honorarnoten bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung der Patient*innen. Diese Zustimmung ist in der Patient*innen- Dokumentation festzuhalten und nach Auskunft des BMSGPK nur einmalig einzuholen. Ohne Zustimmung der Patient*innen ist die elektronische Übermittlung der Honorarnote an die Sozialversicherung Abrechnung unzulässig und somit nicht durchführbar. 

  • Monitoringphase bis Ende 2024

Mit den Sozialversicherungsträgern wurde eine mindestens 6-monatige gemeinsame Monitoringphase vereinbart. In dieser Monitoringphase werden die Stakeholder gemeinsam analysieren und evaluieren, ob die Grenzen gemäß Punkt 1 überschritten werden bzw. welche Fachgruppen, besonders Fächer ohne Kassenverträge (z.B. Onkologie, Anästhesiologie), überhaupt betroffen sind. 

  • Regelung in Bezug auf Sanktionen

Weiters wurde vereinbart, dass die Sozialversicherungsträger zuerst mit der zuständigen Landesärztekammer in Kontakt treten, sollten einzelne Ärzt*innen ihre Patient*innen-Grenze von 300 pro Jahr überschreiten und nicht an WAH-online teilnehmen. Mit diesen betroffenen Ärzt*innen werden wir dann individuell Kontakt aufnehmen und Lösungen suchen. 

Wir gehen davon aus, dass es durch diese Lösung zu keinen Sanktionen jeglicher Art kommt! 

Sollte dennoch mit Sanktionen gedroht werden, ersuchen wir alle betroffenen Ärzt*innen, sich dringend mit uns unter kurie.ng@aekwien.at in Verbindung zu setzen. Im Rahmen unserer FAQs sind wir weiterhin dabei, alle noch offenen Fragen für Sie zu beantworten. Wir ersuchen um Ihr Verständnis, dass es sich bei diesem Thema um eine gesetzliche Regelung handelt, welche umgesetzt werden muss. Wenngleich die Ärztekammer für Wien in diese Verhandlungen nicht eingebunden war, wurde intensiv versucht, Unklarheiten zu beseitigen und Sanktionen für die Ärzteschaft zu verhindern.

Die obigen Ausführungen sind nur ein Aspekt des Themas Wahlarzt.

Wirft man einen kritischeren Blick auf dieses Thema, sieht es nach einer „Kubanisierung“ der Medizin aus. Das bedeutet einerseits die Abschaffung des freien Arztberufs und andererseits die Kontrolle der medizinischen Information, die dem Bürger zur Verfügung steht.

All das erinnert an Praktiken im Kommunismus. Hinweise darauf, die wir mittlerweile beobachten, sind

  • Die Abschaffung des Wahlarztes (Einschränkung der Patientenzahl) und die elektronische Kontrolle über die Krankengeschichte des Patienten.
  • Die stark forcierte Einführung des elektronischen Impfpasses, der nicht an ELGA gekoppelt ist, sondern direkt an die ID Austria gebunden ist. Wer hat da wohl Zugang zu den Daten und wo bleibt da der Datenschutz?

Die ID Austria funktioniert nur über ein Smartphone mit Fingerabdruck und Gesichtserkennung. Damit kann automatisch die GPS Position ermittelt werden (GPS nicht deaktivierbar). Der nächste mögliche Schritt ist dann die Verbindung mit dem Finanzamt und dem Strafregister und die totale Kontrolle.

  • Typische ärztliche Tätigkeiten, wie medizinische Verschreibung, kann auch vom Pflegepersonal ausgeführt werden. Damit gibt es keine kritische, ärztliche Abwägung, ob eine Medikation relevant ist.
  • Dem Arzt wird die Verantwortung über die Therapie aus der Hand genommen und damit auch die freie Therapiewahl des Patienten (ich entscheide über meinen Körper und nicht der Staat)

Zum Thema Ärztekammer ist zu erwähnen, dass diese leider handlungsunfähig zu sein scheint. Der Einfluss der Regierung (Bund und Land) in der Ärztekammer ist viel zu groß, um noch für die Mitglieder zu arbeiten.

Die traurige Schlussfolgerung der Situation – der Arzt wird als Vertrauensperson ausgeschaltet und die totale Kontrolle über die Menschen wird so durch den Umweg über die Medizin erreicht.

Wollen wir das in Österreich?

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