Die Zeit für Aufarbeitung in der Ärztekammer ist gekommen

Der Verfassungsgerichtshof hat die Zusammensetzung der Disziplinarkommission der Ärztekammer am 6. März 2023 als verfassungswidrig erklärt. Deren Tätigkeit ist mit sofortiger Wirkung beendet, bis eine verfassungskonforme Regelung gefunden ist https://www.vfgh.gv.at/downloads/VfGH-Erkenntnis_G_237_2022_vom_6._Maerz_2023.pdf. Wir haben darüber berichtet. (link).

Damit ist nun die dringend notwendige inhaltliche Aufarbeitung dessen möglich geworden, was diese Kommission insbesondere in den vergangenen drei Jahren „geleistet“ hat und wie der dadurch entstandene massive Schaden auf vielen Ebenen behoben werden kann.

Die wichtigste Forderung der alternativen Ärztekammerliste „MFG – Liste Christian Fiala“ zuerst: 

Die moderne Hexenverbrennung in der Ärztekammer muss ein Ende haben. Nicht nur sämtliche Verfahren, die von der Disziplinarkommission im Zusammenhang mit Corona gegen Ärzte geführt wurden, sind sofort einzustellen, sondern auch die betroffenen Ärzte sind vollständig zu rehabilitieren, finanziell zu entschädigen und die handelnden Personen zur Rechenschaft zu ziehen.

Die Zahlen

Die Tätigkeit der Disziplinarkommission insbesondere in den letzten drei Jahren ließ häufig den Eindruck entstehen, es handle sich um eine mittelalterliche Geheimkommission mit der Aufgabe die Regierungspolitik bei Ärzten durchzusetzen und widerspenstige Ärzte zu maßregeln. Die Vorwürfe der meisten Verfahren sind an den Haaren herbeigezogen und teilweise in einer grotesken Art absurd. So wurde einigen Ärzten tatsächlich vorgeworfen mit ihrer sachlich fundierten Kritik an Corona-Maßnahmen und Covid-Injektionen zu nichts Geringerem als „zum Tod eines Teils der Weltbevölkerung“ beizutragen.

screenshot aus dem Urteil der ÖÄK

Eine inhaltliche Diskussion über die Anklagepunkte fand meist nicht statt. Die Verurteilungen schienen häufig bereits vorab festzustehen und ließen sich meist als Gesinnungsjustiz einordnen. Wobei die Urteile oft entweder gleich ein Berufsverbot beinhalteten oder Geldstrafen in einer existentiell bedrohlichen Höhe. Das Ganze sollte jedoch offenbar nicht zu sehr in die Öffentlichkeit kommen, weil selbst innerhalb der zu Verschwiegenheit verpflichteten Ärztekammer nicht bekannt ist, wie viele Verfahren es gab und zu welchen Themen diese anberaumt wurde. Auch Christian Fiala kann nicht sagen, was dort gelaufen ist:

Selbst mir sind keine Details zu diesen Aktivitäten bekannt, obwohl ich als Mandatar in der Ärztekammer tätig bin und eigentlich Zugang zu diesen Informationen haben sollte. Wir haben in der Vollversammlung der Wiener Ärztekammer nachgefragt und bekamen von Dr. Steinhart, Präsident der Wiener Ärztekammer, als Antwort, wir mögen doch bei der Österreichischen Ärztekammer nachfragen.

Pikant an diese Antwort ist, dass Dr. Steinhart gleichzeitig auch Präsident der Österreichischen Ärztekammer ist, aber offensichtlich nicht behilflich sein wollte. Selbstverständlich werde ich dort nachfragen, erwarte mir aber wenig – nach den Erfahrungen von häufiger Informationsverweigerung in der ÄK generell.“

Die Disziplinarkommission ist formal der Österreichischen Ärztekammer unterstellt – nicht den Landesärztekammern, auch wenn die einzelnen Fälle in den Bundesländern abgehandelt wurden. Die einzelnen Ärzte sind jedoch lediglich Mitglied der jeweiligen Ärztekammer in ihrem Bundesland und nicht Mitglied in der Österreichischen Ärztekammer und haben deshalb keinen direkten Zugriff auf die Österreichische Ärztekammer.

Was wir wissen, ist Folgendes:

  • Bis 2020 hat die Disziplinarkommission sehr selten getagt und Berufsverbote wurden so gut wie nie ausgesprochen. So hat die ÄK z.B. nicht einmal einem steirischen Arzt, der nachweislich seine eigenen Kinder jahrelang gequält hatte, ein Berufsverbot ausgesprochen. https://www.addendum.org/fall-lopatka/teil-1/
  • Seit 2020 ist die Anzahl an Verfahren regelrecht explodiert, im Wesentlichen gegen Ärzte, die sich kritisch zu Corona geäußert hatten.
  • Es wurden zahlreiche „Urteile“ gefällt, die für die Betroffenen existenzbedrohend waren. Im Unterschied zu häufig tödlich ausgegangenen Hexenprozessen des Mittelalters wurde „lediglich“ die überlebensnotwendige wirtschaftliche Basis der Ärzte bedroht oder gleich zerstört.
  • Einigen Kollegen und Kolleginnen wurde das Recht auf Ausübung ihres Berufs entzogen.

Der Verdacht ist offensichtlich, dass man kritische Ärzte einschüchtern und alle dazu bringen wollte, dem Corona-Narrativ der Regierung widerspruchslos zu folgen bzw. sich zumindest nicht öffentlich kritisch zu äußern und die Impfpropaganda der Politik widerspruchslos umzusetzen.

Einige der bekanntesten Fälle:

  • Als einen der Ersten traf es Dr. Peer Eifler, der seine Zulassung als Arzt verlor, weil er Menschen vor den negativen Folgen der Masken schützen wollte.
  • Die Ordination von Dr. Konstantina Rösch wurde geschlossen, weil sie sich klar für den Schutz ihrer Patienten eingesetzt hatte.
  • Prof. Dr. Andreas Sönnichsen wurde von der Ärztekammer wegen seiner sachlich fundierten Kritik zu einer Strafe von 6.000 € verurteilt.
  • DDr. Christian Fiala wurde in drei Verfahren zu 23.000 € Strafe verurteilt.

Dr. Maria Hubmer-Mogg hat die Ärztekammer nach einer Anzeige durch die ÄK „freiwillig“ verlassen, DDr. Jaroslav Belsky hat seine Praxis übergeben, damit diese nicht unter seinem politischen Engagement leiden muss.

Abgesehen von diesen namhaften Opfern der Disziplinarkommission, sind nur wenige andere Fälle namentlich bekannt. Weil die ÄK verhindert, dass sich die betroffenen Ärzte vernetzen und ihre Erfahrungen untereinander austauschen. Eine entsprechende Anfrage an die ÄK wurde abgelehnt.

Die Folgen

Man muss die Fragen öffentlich stellen:

  • Was hat die Ärztekammer in diesem Umfeld bisher „geleistet“?
  • Wieviele Verfahren gab bzw. gibt es?
  • Welcher Schaden ist den betroffenen Ärzten entstanden?
  • Welchen Schaden hat dies in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verursacht?
  • Wer trägt die Verantwortung für diesen Missbrauch der ÄK?

All diese Fragen müssen schnellstens geklärt werden, denn die Kosten in Form von Schadenersatz, die da auf die Ärztekammer zurollen, können gewaltig sein.

Zu den eigenen Kosten meint Christian Fiala:

„Ich wurde in drei Verfahren angeklagt und durch die Disziplinarkommission zu insgesamt 23.000 € Strafe verurteilt. Meinen Berufungen gegen die drei Verurteilungen durch die Disziplinarkommission wurde zwar stattgegeben und die Verfahren durch das Urteil des VfGH schließlich eingestellt. Aber mir sind durch das unverantwortliche Verhalten der ÄK beträchtliche Kosten für Anwalt und Verdienstausfall entstanden. Diese müssen unbedingt durch die ÄK ersetzt werden. Schließlich habe ich sachlich korrekt und evidenzbasiert publiziert, dass:

  • COVID-19 vergleichbar mit grippalen Infekten verursacht durch andere Viren verläuft.
  • die Impfung lediglich eine bedingte Zulassung durch die EMA hat, weil wesentliche Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit fehlen.
  • der Wirkmechanismus der Corona-Injektion de facto eine auto-immune Erkrankung auslöst, weil gesunde Körperzellen mit dem Spike-Protein als Antigen markiert und damit zur Zerstörung durch das eigene Immunsystem freigegeben werden.

Ich möchte gar nicht abschätzen, wie hoch der Schaden bei anderen Kollegen ausgefallen ist, wie beim Kollegen Eifler, der sich ja gezwungen sah, ins Ausland zu gehen.“

Kontaktieren Sie uns.

Unsere Mandatare sind Ansprechpartner für alle Betroffenen. Wir wollen das Ausmaß der unrechtmäßigen Verfahren dokumentieren und auch für die Öffentlichkeit erkennbar machen. Wenden Sie sich am besten

per Email an info@aerzte-nicht-kammer.at – wir klären dann die weitere Vorgehensweise.

Auch Patienten werden geschädigt – Lessons learned

Das Tragische ist, dass durch die Gängelung der Ärzte, auch die Versorgung von Patienten massiv gefährdet wurde. Aus Angst vor der Disziplinarkommission und ihren Verfahren, wurden Ärzte wirksam daran gehindert die Corona-Maßnahmen und insbesondere die Corona-Injektion kritisch zu hinterfragen. Anstatt eines individuellen patienten-orientierten Handelns haben viele Ärzte die angeordneten Maßnahmen kritiklos umgesetzt.

Beispielsweise keine Maskenatteste ausgestellt, auch wenn dies z.B. für Menschen mit Asthma oder anderen Atemerkrankungen (COPD) notwendig und aus medizinischer Sicht selbstverständlich notwendig gewesen wäre. Es wurden auch Corona-Injektionen verabreicht, wo medizinische Gründe dagegengesprochen haben.

Die unglaubliche Gängelung der Ärzte hat dazu beigetragen, dass nicht der einzelne Patient mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt der Behandlung stand, sondern die von der Regierung verordneten Maßnahmen. In einem beispiellosen Kreuzzug hat die Regierung die Ärzte mittels der Disziplinarmaßnahmen instrumentalisiert und sie als verlängerter Arm ihrer Politik genutzt – gegen die Menschen.

Die sehr zahlreichen Schäden werden sich wohl nie quantifizieren lassen, wir müssen aber die Fehler auch innerhalb der Ärztekammer aufarbeiten und alles daransetzen, dass sich das in Zukunft nie wiederholt.

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