Antwort anlässlich der Aussendung der Ärztekammer für Wien für eine Einladung zu einer Fortbildungsveranstaltung für den 14.5.2022 mit der Forderung: „[…]Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur unter Vorlage eines gültigen 2G-Regel-Nachweises (vollständig geimpft oder genesen mit einer Impfung) möglich ist!“
Antwort DDr. Fiala vom 4.5.2022: „Sehr geehrte Frau (Name aus Datenschutzgründen entfernt),
ich bin etwas verwundert, dass in den Fortbildungen der ÄK immer noch eine Zugangsbeschränkung gilt und somit einige KollegInnen von der notwendigen und auch geforderten Fortbildung ausgeschlossen werden. In guter Kenntnis der wissenschaftlichen Datenlage ist mir keine Studie bekannt, welche eine solche Maßnahme rechtfertigen würde. Da gerade die ÄK mit gutem Beispiel vorangehen sollte und besonderes Augenmerk darauf legen sollte, dass Regelungen tatsächlich evidenz-basiert sind, bitte ich Sie mitzuteilen, auf welchen Daten diese Regelung basiert oder sie allenfalls zu streichen. In letzterem Falle wäre es auch wichtig, alle bereits angemeldeten, sowie interessierten Teilnehmer darüber zu informieren.Insbesondere die Auswertung des 2-jährigen Contact Tracings zeigt eindeutig, dass es ausserhalb des privaten Lebensbereiches kaum Ansteckungen gibt. Ferner ist ja auch im öffentlichen Diskurs inzwischen angekommen, dass die Corona-Impfung kaum einen Schutz bietet, falls überhaupt. Gerade die zahlreichen Covid-19 Erkrankungen unter prominenten Politikern haben eindrücklich vor Augen geführt, dass auch eine dreimalige Impfung nicht vor einer Infektion schützt. Dazu auch eine rezente Aussage der Virologin Prof. van Laer.
Mit vielen Grüssen
DDr. Christian Fiala
Gründungsmitglied von:
– Initiative für Evidenz-basierte Corona Information: www.initiative-corona.info
– Partei Menschen – Freiheit – Grundrechte: www.mfg-oe.at„