Ergänzung zum brisanten Thema „Wahlärzte“

Eine Information der Ärztekammer

An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen ohne Vertrag zur österreichischen Gesundheitskasse

Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte

Wir haben Sie vergangene Woche mit diesem Rundschreiben über das Ergebnis der Definition der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Nutzung von WAHonline bzw. der elektronischen Übermittlung von Honorarnoten an die Sozialversicherung informiert. Viele der in den letzten Tagen eingegangenen Fragen betreffen das nun als unverhältnismäßig empfundene Verhandlungsergebnis in Bezug auf die Verpflichtung, worauf wir gerne näher eingehen möchten:

Der Weg zum Verhandlungsergebnis

Aufgrund der Finanzausgleichsverhandlungen, die von Bund, Ländern, und Sozialversicherung ohne Mitwirkung oder Anhörung der Ärztekammer beschlossen wurden, wurde die Pflicht zur elektronischen Übermittlung von Honorarnoten durch die Wahlärzt*innen neu eingeführt (§ 32b Abs 2 ASVG). Da ein Eingriff in die Erwerbsfreiheit als Grundrecht aus verfassungsrechtlichen Gründen verhältnismäßig sein muss, musste der neue § 32b Abs 2 ASVG in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit (d.h. Zumutbarkeit) definiert werden.

Anfang April verkündete die Sozialversicherung, dass Zumutbarkeit folgendermaßen gesehen wird: Alle niedergelassenen Ärzt*innen ohne Kassenverträge, die eine Jahresumsatzgrenze von EUR 15.000 erreichen, sind zur elektronischen Übermittlung von Honorarnoten an die Sozialversicherung verpflichtet. Aufgrund dieser viel zu niedrigen Einstufung haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt, um eine höhere Grenze zu erwirken. Obwohl die Ärztekammer für Wien in dieser bundesweiten Thematik keine tragende Verhandlungsrolle innehat, wurden keine Anstrengungen gescheut, um zu intervenieren und gestalterisch einzugreifen. In schwierigen und komplexen Gesprächen wurde nunmehr die Grenze auf 300 Patient*innen pro Jahr (bzw. ca. 500 Honorarnoten), bei denen die Ärzt*innen einen Sozialversicherungsrücksatz sehen, hinaufgesetzt, was einen durchschnittlichen Umsatz von EUR 75.000 pro Jahr bedeutet (bei 500 Honorarnoten à z.B. EUR 150). Dies stellt ca. eine Verfünffachung der ursprünglichen Umsatzgrenze von EUR 15.000 pro Jahr dar und bedeutet eine deutliche Erweiterung der Grenze und Änderung der Zielgruppe.

Monitoringphase und weitere Entwicklungen

Weiters wurde eine Monitoringphase unter Einbindung der Ärztekammer vereinbart, in der beobachtet wird, wie die Umsetzung in der Praxis funktioniert. Diese Monitoringphase entspricht einer sechsmonatigen Einführungsphase. Ärzt*innen in Fachbereichen ohne Kassenverträge sind in der vorliegenden Einigung nicht explizit ausgeschlossen. Nach Ablauf dieses halben Jahres wird entschieden, wie sie von der Verpflichtung umfasst werden.

Unterstützung bei der Selbsteinschätzung

Sollten Sie sich unsicher sein bezüglich der Anzahl der von Ihnen behandelten Patient*innen, bringen wir das gerne für Sie in Erfahrung. Bitte geben Sie unter der nachfolgend verlinkten Umfrage Ihren Kontakt an. Wir werden uns in Kürze mit einer Antwort bei Ihnen melden.

➔ Anfrage zur Unterstützung bei der Selbsteinschätzung

e-Card und ELGA ab 1. Januar 2026

Wir möchten Sie bereits jetzt darauf aufmerksam machen, dass der Gesetzgeber beschlossen hat, dass niedergelassene Ärzt*innen, die von der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Honorarnoten an die Sozialversicherung betroffen sind, ab 1. Januar 2026 auch zur Nutzung des e-Card Systems und von ELGA verpflichtet sind. Bitte berücksichtigen Sie diese Entwicklung bereits jetzt in Hinblick auf die Anschaffung bzw. Aktualisierung Ihrer Software.

Es war für die Ärztekammer für Wien unmöglich, diese gesamten Regelungen ersatz- bzw. folgenlos wegzuverhandeln, da hierzu ein von der Politik (Bund und alle Bundesländer) beschlossenes und in Kraft getretenes Gesetz wirkt.

Im Rahmen unserer FAQs sind wir weiterhin dabei, alle noch offenen Fragen für Sie zu beantworten. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gerne unter kurie.ng@aekwien.at zur Verfügung!

Unterzeichnet wurde das Schreiben wie folgt

Mit kollegialen Grüßen

Naghme Kamaleyan-Schmied

Vizepräsidentin

Kurienobfrau niedergelassene Ärzte

Johannes Steinhart

Präsident