Fortbildung Prof. Missliwetz: Arzneimittelentwicklung

Univ. Prof. Dr. Johann Missliwetz i.R. (Gerichtsmediziner, MFG-Fachgruppenleiter Gesundheit) hält eine Fortbildungsveranstaltung:

Arzneimittelentwicklung vor und nach Corona sowie Präsentation konkreter Todesfälle nach Impfstoff BioNTech Pfizer

am Di 7.3., 18 Uhr im Gynmed, Mariahilfer Gürtel 37, 1150 Wien.

So verläuft die Arzneimittelzulassung:

  • Bis 1977 nur Überprüfung pharmazeutischer Qualität
  • Registrierung bei Zulassungsbehörde
  • 1977 Thalidomid-Embryopathie (Contergan®)
  • Seither ab 1.1.1978
  • ZULASSUNGSVERFAHREN
  • Deutschland PEI (Paul Ehrlich Institut)
  • Österreich Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz 

Das Verfahren enthält die schrittweise Durchführung nacheinander von

Chemischer Synthese & Analyse
Prüfung der pharmazeutischen Qualität

In vitro (z.B. Zellkultur)

Tierversuche

Studienphase I (am gesunden Menschen)

Studienphase II (einige Patienten)

Studienphase III (viele Menschen; exakte Methodik)

Und das alles dauert durchschnittlich 12 Jahre

Hingegen wurden die COVID19-Impfstoffe bei gleichzeitiger Durchführung aller Teilschritte in knapp neun Monaten (270 Tagen) entwickelt.

Mit anderen Worten:

Langzeiteffekte in  einem Zeitraum von über 10 Jahren (beispielsweise vermehrte Tumorentstehungen oder späte Störungen des Immunsystems) können seriöserweise nicht ausgeschlossen werden – auch wenn Politiker gebetsmühlenartig die Unbedenklichkeit und Sicherheit dieser Impfung behaupten!

Die Zahl der gemeldeten Nebenwirkungen bei diesen Impfungen war enorm.

Aber zu beachten ist, dass die Ärzte und Apotheker ihrer gesetzlichen Meldepflicht gemäß AMG (Arzneimittelgesetz) in aller Regel nicht nachkamen.

Auch das Ausbleiben der erwünschten Wirkung (Schutz vor Infektion und Ausbleiben der Schutzwirkung = trotzdem COVID19) war gemäß § 75 g AMG zu melden – das unterblieb völlig!

Mehr als 1.500 Sportler sind seit Impfbeginn „plötzlich und unerwartet“ im EU-Raum verstorben.

Haupttodesursache ist hier die Myokarditis, die aber meistens nicht nachgewiesen wird.

Grund 1: Es wird nicht obduziert (Obduktionsrate in Österreich nur 8 %)

Grund 2: Das Herz wird nur an einzigen Stelle histologisch untersucht (Dallas Kriterien: fünf unterschiedliche Proben bzw. Entnahmestellen sind zum Nachweis erforderlich)

Die Schwierigkeit der Kausalitätszuordnung des Todes zur Impfung wird anhand von vier konkreten Impftodesfällen diskutiert, bei denen  der Vortragende selbst Organe entnahm und durch Bilder belegt vorgestellt werden.

Allein im Bekannten- und Verwandtenkreis des Vortragenden gab es mehr als fünf Fälle von vermuteten Impfnebenwirkungen, die alle nicht abgeklärt wurden.

Die statistisch nachweisbare „Übersterblichkeit“ wird angesprochen – sie ist ein Indiz, das darauf hinweist, dass die Einführung der COVID-Impfungen mit zahlreichen Todesfällen assoziiert ist.

Die „Pandemie ist beendet“ kann man gerne erklären (was richtig ist, weil es sie nie so gab, wie kolportiert wurde)

Die Abklärung der Impfnebenwirkungen und vor allem von Todesfällen muss durchgeführt werden und hat eben erst begonnen.

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