Geheimhaltung in der Ärztekammer – alternativlos? Wir sagen Nein!

Die alternative Ärztekammerliste „MFG – Liste Christian Fiala“  fordert die Aufhebung der Geheimhaltung von Informationen innerhalb der Ärztekammer. Und das aus gutem Grund.

Informationsverbreitung innerhalb der Ärztekammer – zumindest in deren Wiener Vertretung – erfolgt ausschließlich nach dem Need-to-know-Prinzip. Wichtige Informationen werden den Mandataren vorenthalten und wenn sie welche bekommen, wird laufend und eindringlich auf die Geheimhaltungspflicht hingewiesen. Eine wirksame Vertretung der 14.000 Wiener Ärzte und Ärztinnen wird damit unmöglich gemacht.

Dazu sagt DDr. Christian Fiala: „Die Geheimhaltungsverpflichtung erinnert mich an geheimdienstliche Strukturen. Es macht den Eindruck, dass wir nicht den 14.000 Wiener Ärzten verpflichtet sind, sondern angeblich der Verschwiegenheit. Das wird auch mithilfe eines rechtsanwaltlichen Gutachtens begründet, das ich aber nicht für rechtsgültig halte. Damit sollen die Mandatare wohl eingeschüchtert werden. Gleichzeitig werden uns Informationen vorenthalten. So können wir unsere Aufgaben für die Ärzte, die wir vertreten, aber nicht wahrnehmen.“

Seit Mai 2022 sind die MFG-Mandatare in der Ärztekammer aktiv. Ihrem Wunsch, Sitzungsprotokolle der vergangenen Legislaturperiode einzusehen, um sich anhand bisheriger Beschlüsse einarbeiten zu können, wurde von den Verantwortlichen bis jetzt nicht entsprochen. Anstehende Entscheidungen können deshalb kaum kompetent getroffen werden, da zugrundeliegende Informationen fehlen.

Alle Dokumente sind ausschließlich für den internen Gebrauch, die Inhalte dürfen also nicht nach außen weitergeleitet werden, auch nicht zu den 14.000 Ärzten, welche der ÄK Wien angehören. Wir von der alternativen Ärztekammerliste MFG – Liste Christian Fiala sehen es jedoch als integralen Teil unserer Mandatsarbeit an, die Kollegen darüber zu informieren, welche wichtigen Entwicklungen innerhalb der Ärztekammer stattfinden. Genau das wird aber über die angebliche Verschwiegenheitspflicht unmöglich gemacht. Diese Geheimniskrämerei fördert Skandale, wie wir derzeit an den Ereignissen um die Tochtergesellschaften Equip4Ordi und andere sehen.

So wird uns zum Beispiel jede Information über die finanzielle Situation der ÄK-Tochtergesellschaft Ärztefunkdienst-Dienstleistungs GmbH (FN 539827p) verweigert. Auf Nachfrage bekamen wir die saloppe Mitteilung, wir sollten doch im öffentlich zugänglichen Firmenbuch nachschauen. Dies haben wir gemacht (Screenshot ist angefügt) und zu unserer Überraschung festgestellt, dass in dieser Firma ein Gewinn von 17 Millionen Euro liegt. Über dieses Vermögen wird jedoch innerhalb der ÄK nirgends berichtet und über deren Verwendung wird auch nicht diskutiert. Dabei wäre es naheliegend, z. B. die Ärztekammerbeiträge für ein Jahr auszusetzen und dafür diesen Gewinn zu verwenden, anstatt alle Ärzte weiterhin für die ÄK zur Kasse zu bitten, die offensichtlich von einem Skandal in den nächsten schlittert.

Ein weiteres absurdes Beispiel in unserem Bemühen für mehr Transparenz zu sorgen, sind die Unterlagen, welche die Ärztekammer im Rahmen der aktuellen Prüfung an den Rechnungshof geschickt hat. Auch auf wiederholte Anfrage wurde den Mandataren der alternativen Ärztekammerliste eine Einsicht in diese wichtigen Unterlagen verweigert. Offenbar müssen wir beim Rechnungshof anfragen und um Übermittlung der wichtigen Unterlagen bitten, welche uns von der ÄK im Rahmen unserer Tätigkeit als Mandatare verweigert werden.

Dazu nochmal Fiala: „Wir werden als Mandatare vereidigt, um die Ärzte in Wien zu vertreten, und dann werden uns von den Vorsitzenden der jeweiligen Kommission ständig wichtige Unterlagen verweigert. Und das Wenige, das wir bekommen, unterliegt dann der Geheimhaltungspflicht. So ist ein sachliches Arbeiten im Sinne und für die Ärzte nicht möglich. Es drängt sich der Eindruck auf, dass genau das gewünscht ist, angesichts einer beispiellosen Anzahl an Skandalen.“

Zur Erinnerung: Derzeit wird die ÄK Wien überprüft:

  • vom Rechnungshof,
  • von der Aufsichtsbehörde MA40 und
  • von der Staatsanwaltschaft.

Letztere hat sogar eine Hausdurchsuchung durchgeführt und das Tonbandprotokoll der letzten Sitzung in der ÄK beschlagnahmt, weil während der Sitzung über zahlreiche vermutlich strafrechtlich relevante Ereignisse berichtet wurde. Eine solche Anhäufung von Überprüfungen ist in dieser Republik absolut ungewöhnlich, das muss man sich ‚verdienen‘.“

Abschließend stellt sich die Frage: Dürfen wir eigentlich über die Verschwiegenheitspflicht der Mandatare öffentlich berichten? Warten wir es ab.

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