Kärnten Landtagswahlen 2023

Wahltermin am 5. März 2023. 36 Mandate sind zu vergeben. Stichtag 3. Jänner 2023 mit Beginn des Sammelns der Unterstützungserklärungen. Landtagswahlordnung: § 2: 4 Wahlkreise. § 24: Wählerverzeichnisse ab 17.1. aufzulegen, § 26 bis 15.1. Wählerverzeichnisse anfordern. § 40: Kreiswahlvorschläge: 100 Unterstützungserklärungen je Wahlkreis bis 27.1., 13 Uhr bei Landeswahlbehörde einbringen. §48a Verbandswahlvorschläge bis 21.2.23 (12.ter Tag vor Wahl). § 62 b vorgezogener Wahltag: 24.2.2023 (9 Tage vor Wahltermin). Allgemeine Informationen des Landes Kärnten. Informationen zur Wahl auf Wikipedia.

Liebe Freunde und Unterstützer der MFG in Kärnten,

die MFG hat österreichweit durch das Engagement unzähliger großartiger Menschen, welche aus der Mitte der Gesellschaft den Schritt in die Politik gewagt haben, viel erreicht.

Die MFG wird in Kärnten nicht zur Landtagswahl am 5.3.2023 antreten.

Wir bedanken uns bei allen Menschen, die uns bisher unterstützt haben und weiterhin unterstützen!

Wir verfügen derzeit in Kärnten noch nicht über ausreichende Ressourcen und Strukturen, um einen Erfolg versprechenden Landtagswahlkampf führen zu können.

Unser vorrangiges Ziel in Kärnten ist es, ein stabiles und vertrauenswürdiges Fundament zu bauen. Wir sind hier und wir bleiben – ob im Landtag oder nicht.

Die MFG wird als Plattform für jene dienen, die sich in den Werten und dem Programm der MFG wiederfinden. 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

Herzliche Grüße,


Gerhard Jannach, Schriftführung

und Anna Kollmann-Tendera, Marketing

kaernten@mfg-oe.at

Wahlkreis NummerVerwaltungsgebietAnmerkung
1Klagenfurt Stadt und Klagenfurt Land (2018: 10 Mandate)
2Bezirk St. Veit an der Glan, Bezirk Völkermarkt, Bezirk Wolfsberg (2018: 10 Mandate)
3Villach Stadt und Villach Land (2018: 8 Mandate)
4Bezirk Hermagor, Bezirk Spittal an der Drau, Bezirk Feldkirchen (2018: 8 Mandate)
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