Offener Brief an die Wiener Ärztekammer zur verpflichtenden elektronischen Einreichung von Honorarnoten von Wahlärzten an die Krankenkassen

Mit Besorgnis nehmen wir die rechtswirksamen Änderungen der Abrechnungsmodalitäten für Wahlärzte zur Kenntnis. Es wäre Aufgabe der Ärztekammer als Vertreterin der Interessen der niedergelassenen Ärzte gewesen, unabhängig von Patientenzahlen eine Opt-out-Möglichkeit für Wahlärzte auszuverhandeln.

Wir sind der Ansicht, dass die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung von Patientendaten, Diagnosen und Kontoinformationen an die Sozialversicherungen das Recht des Bürgers auf analoge Lebensweise in unzumutbarer Art beschneidet.
Wir befürchten eine Aushöhlung des Vertrauensverhältnisses und eine Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht über die Hintertür einer erzwungenen Datenübermittlung. Immerhin hat die EU ein Gesetz verabschiedet, das die Sekundärnutzung sämtlicher Gesundheitsdaten in pseudonymisierter Form ausdrücklich erlaubt.

Pseudonymisierung bedeutet nicht Anonymisierung – mit Postleitzahl, Diagnose und Geburtsdatum lassen sich die Betroffenen in den meisten Fällen identifizieren und mit gleichzeitiger Korrelation von Bankdaten sind einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Wir sehen in den gesetzlichen Maßnahmen nicht nur keinerlei Vorteile für Patienten oder Ärzte, sondern ausschließlich den Versuch, das Wahlarztsystem weiter zu untergraben und den freien Arztberuf abzuschaffen.

Wien, 16.7.2024