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Strafanzeige gemäß §89 StGB gegen die Landeshauptfrau von NÖ Johanna Mikl-Leitner

Impfpropaganda mit gefährlichen Folgen

Konkret sucht die Ärztekammer bzw. eine mit ihr assoziierte Werbeagentur Ärzte, die sich bereit erklären, motivierende medizinische Vorträge zur Impfung in Schulen abzuhalten. Entsprechendes Werbematerial soll zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund dieser Vorgehensweise hat der Gerichtsmediziner Prof. i.R. Dr. Johann Missliwetz Strafanzeige wegen § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) gegen die Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner erstattet. Denn die mRNA-Impfkampagne werde auf ihre Anweisung in Schulen und Impfzentren umgesetzt.

Impfung richtet mehr Schaden als Nutzen an
“Entgegen dem gängigen Narrativ von Politikern, sowie angeblicher Experten, den Printmedien, Staatsfernsehen und den Pharmafirmen sind die geplanten Impfungen gegen Covid-19 weder nebenwirkungsfrei noch harmlos”, sagt Missliwetz. “Wie inzwischen nahezu jedem bekannt ist, schützen sie nicht einmal zuverlässig vor der Erkrankung an sich oder der Übertragung der Erkrankung auf andere Personen. „Jeder medizinische Eingriff, auch Impfungen, seien nur dann indiziert, wenn das Nutzen – Risiko Verhältnis angemessen ist. Aber bei der Impfung junger Kinder ist aufgrund der verfügbaren wissenschaftlichen Daten davon auszugehen, dass diese schwere Nebenwirkungen mit bleibender Gesundheitsschädigung erleiden werden und einige wenige Kinder an kausalen Impfnebenwirkungen versterben”, so Missliwetz.

Unterstützung erhält der bekannte Gerichtsmediziner von der MFG, denn Kinder überstehen eine SARS-CoV-2 Infektion problemlos. “Gesunde Kinder sterben nicht an SARS-CoV-2 Infektionen, aber sie können an den Nebenwirkungen der SARS-CoV2-Impfungen versterben”, so der Rechtsanwalt und MFG Obmann Dr. Michael Brunner. Aus seiner Sicht müsste die Staatsanwaltschaft St. Pölten jetzt Ermittlungsschritte gegen die Landeshauptfrau setzen, weil der Tatbestand der Gefährdung der körperlichen Sicherheit, noch dazu von Kindern, objektiv erfüllt sei. Brunner verweist auch auf eine in der Schweiz eingebrachte, dreihundert Seiten umfassende Strafanzeige gegen die Schweizer Arzneimittelbehörde Swissmedic, die der Strafanzeigen gegen Mikl-Leitner beigelegt wurde. Die StA St. Pölten wurde somit umfassend informiert.

In den angefügten LINKS finden sie die Sachverhaltsbekanntgabe an die Staatsanwaltschaft St.Pölten und die Strafanzeige als pdf

Sachverhaltsbekanntgabe

Strafanzeige gemäß §89 StGB

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