Themen in der Kurie der Niedergelassenen

Wir werden von Kolleginnen und Kollegen kontaktiert, die sich eine Verbesserung der Situation im niedergelassenen Bereich wünschen. Die bisherigen Ärztekammervertreter der anderen Fraktionen konnten keine Lösungsvorschläge anbieten.

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Gesamtvertrag für Einzelpraxen, ab 1.1.2020 hier

Pädiatrie

Tarifkatalog ab 1.1.2022 hier

Antrag MFG01 an die Kurie der Niedergelassenen 29.6.22:

eingebracht durch die MFG-Mandatare Dr. Hagenbichler, DDr. Fiala, Dr. Nitsch

Problem: die ÖGK hat die Position Nahtentfernung für die Kinderfachärzte (KFA) ersatzlos gestrichen. Das dürfen die Praktischen Ärzte (PA) und Chirurgen verrechnen , aber nicht die Pädiater. Aber wer einmal bei einem Kleinkind die Nähte entfernt hat, weiß mit welchem Zeit- und Personalaufwand eine Nahtentfernung beim Kind verbunden ist. In den Entlassungsbriefen, sowohl von den Unfallspitälern als auch von den chirurgischen Abteilungen, steht immer noch, dass die Nahtentfernung vom Kinderarzt erfolgen soll. Daraufhin wurde mit der Verrechnungsabteilung der ÖGK telefoniert und gefragt, ob das jetzt eine Privatleistung ist und die Patienten bzw. Eltern das jetzt selbst bezahlen müssen? Die Antwort war: nein, sie können ja zum PA oder Chirurgen gehen. Eigentlich müsste eine Nahtentfernung bei Kindern auch viel BESSER bezahlt werden als bei jedem Erwachsenen. 

Lösung: Antrag MFG01: die Nahtentfernung soll bei Kindern wieder verrechenbar sein, wie beim Arzt für Allgemeinmedizin oder Chirurgen. Außerdem soll ein 25%iger Zuschlag für die Nahtentfernung aufgrund erhöhten Zeit- und Personalaufwands verrechenbar werden.

Antrag MFG02 an die Kurie der Niedergelassenen 29.6.22:

eingebracht durch die MFG-Mandatare Dr. Hagenbichler, DDr. Fiala, Dr. Nitsch

PÄDIATRIE: Ordinationen

Problem: Kinder werden meistens nicht nur einmal im Quartal krank, sondern sind zT 3 x in der Woche vorstellig. Fallbeipiel (eines von sehr, sehr vielen ): Freitag: Kind hat Schnupfen, Kindergarten schickt es nach Hause, Kind muss zum KFA , Eltern kommen, Nasengtt erhalten, dann Fieber am Samstag und Sonntag, Eltern gehen ins St. Anna Kinderspital, klinische Untersuchung, Labor ==> viraler Infekt. Kontrolle beim KFA am Montag empfohlen. Kind kommt am Montag zur Kontrolle, immer noch Fieber, immer noch viral. Labor wird wiederholt, Eltern sind sehr besorgt, symptomatische Therapie weiter. Mittwoch: Kind hat kein Fieber mehr, aber hat jetzt Husten, erneute Vorstellung, Therapie etabliert, Freitag: Kind hustet immer noch ….. und für jede Vorstellung wo der KFA einen kompletten Status erhebt mit oder ohne Labor, zusätzlich ein langes Therapiegespräch mit Eltern führt, bekommen KFAs ab der 2. Konsultation 6 Euro. Geschichte geht weiter: Kind endlich gesund, möchte in den KIGA , wird aber nach Hause geschickt und braucht Bestätigung vom KFA, dass das Kind gesund ist und in den Kindergarten wieder gehen darf, das heißt erneute Vorstellung, wieder kompletter Status …

laut Tarifkatalog: Fallpauschale pro Anspruchsberechtigten und Quartal zwischen 36,57 und 57,50 (je nach Alter); weiters: Punktwert 0,67 Euro; Pos.Ziff 8c-i: 10 Punkte = 6,70 Euro je zusätzlicher Konsultation

Antrag MFG02: nach § 84 Abs 4 Zi 2 (Abschluss von Gesamtverträgen und sonstigen Vereinbarungen mit den Trägern der Sozialversicherung) Pos.Ziff 8c-i: soll mit 30 (dreißig) Punkten abgerechnet werden

Antrag MFG03 an die Kurie der Niedergelassenen 29.6.22:

eingebracht durch die MFG-Mandatare Dr. Hagenbichler, DDr. Fiala, Dr. Nitsch

PÄDIATRIE: SV-Nummer

Problem: betrifft alle Kassen, ÖGK SVS KFA BVAEB
Wenn ein Kind auch von österreichischen Staatsbürgern , die immer in Österreich gelebt haben und hier auch beide versichert sind , zur Welt kommt; bekommt das Kind nicht sofort eine e- Card Versicherung sondern es müssen alle Papiere mühsam eingereicht werden, dann dauert die Bearbeitung (zZ jetzt wegen Covid „Ausrede „ war früher auch keinen Tag schneller ); im Zeitalter der Digitalisierung, wenn alle Daten der Eltern schon vorhanden sind ,warum kann das Spital, wo das Kind zur Welt gekommen ist, die Geburtsurkunde und alle notwendigen Daten vom Kind nicht sofort den Kassen übermitteln und dann müsste es ja möglich sein, dass das Kind auch sofort seine Versicherungsnummer bekommt. Außerdem werden die Eltern nicht sofort informiert, wenn der Versicherungsanspruch erlischt.

Antrag MFG03 nach § 84 Abs 4 Zi 2 (Abschluss von Gesamtverträgen und sonstigen Vereinbarungen mit den Trägern der Sozialversicherung): ÖGK und die anderen Kassen werden aufgefordert, organisatorisch mit dem Tag der Geburt die SV-Nummer für das Neugeborene auszustellen und die Versichertenzuständigkeitserklärung (VZE) mit dem Tag der Geburt abzugeben. Im Falle des Erlöschens der VZE müssen die Eltern sofort informiert werden.

Antrag MFG04 an die Kurie der Niedergelassenen 29.6.22:

eingebracht durch die MFG-Mandatare Dr. Hagenbichler, DDr. Fiala, Dr. Nitsch

PÄDIATRIE: IMPFUNGEN

Problem: COVID Impfungen und Basisimpfungen wie Masern, Mumps, Röteln werden gratis bereitgestellt. Aber viele Impfungen wie FSME, Meningokokken, Varicellen, Hep A müssen die Eltern bezahlen, aber viele Eltern können sich das nicht leisten.

Antrag MFG04 nach § 84 Abs 4 Zi 2 (Abschluss von Gesamtverträgen und sonstigen Vereinbarungen mit den Trägern der Sozialversicherung): Impfungen, die im nationalen Impfplan für bestimmte Gruppen empfohlen werden und die eine ordentliche Zulassung (keine bedingte Zulassung) besitzen, sind für diese Gruppen kostenlos über die Sozialversicherung bereitzustellen

Antrag MFG05 an die Kurie der Niedergelassenen 29.6.22:

eingebracht durch die MFG-Mandatare Dr. Hagenbichler, DDr. Fiala, Dr. Nitsch

PÄDIATRIE: ORDINATIONSBEDARF

Problem: wir dürfen einmal im Quartal den Ordinationsbedarf einreichen, dann bekommen wir das eine oder andere genehmigt (wohlgemerkt nicht gratis, und ich kann es auch gar nicht nachvollziehen, wieviel von meinem Geld ich was bekomme). Den Rest müssen wir uns selbst kaufen. Es war dann endlich angekündigt, dass das abgeschafft wird, dann kam Covid und jetzt ist es bis auf unbestimmte Zeit wieder so. Warum? Ich möchte wissen wieviel sie von meinen Geld bis dato genommen haben und was ich dafür erhalten habe. Mit genauer Aufstellung! Und ich möchte wissen, wenn ich pro futuro nichts mehr bei den Krankenkassen pro Ordinationem bestelle, ob mir dann weiterhin das Geld einfach abgebucht wird ?

Antrag MFG05 nach § 84 Abs 4 Zi 2 (Abschluss von Gesamtverträgen und sonstigen Vereinbarungen mit den Trägern der Sozialversicherung): Ordinationsbedarf muss detailliert und übersichtlich in einer quartalsweisen Abrechnung durch die ÖGK dargestellt und abgerechnet werden

AnträgeMFG06.1 und MFG06.2 an die Kurie der Niedergelassenen 29.6.22:

eingebracht durch die MFG-Mandatare Dr. Hagenbichler, DDr. Fiala, Dr. Nitsch

PÄDIATRIE: FFP2 MASKE

Problem: aus einem Email an MFG: in der Ordination den ganzen Tag FFP2 Maske tragen, reden, Kinder anschauen arbeiten ist wirklich eine Zumutung, auch für meine Assistentinnen auch wenn sie eine 30 minütige Pause machen. Covid wird bleiben und weitere Viren werden kommen, soll das jetzt für IMMER so bleiben ? Warum bekommen wir keine Arbeitserschwerniszulage?

Anträge nach § 84 Abs 4 Zi 2 (Abschluss von Gesamtverträgen und sonstigen Vereinbarungen mit den Trägern der Sozialversicherung):

Antrag MFG06.1: Arbeitszeiten im Gesundheitswesen, in denen aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine FFP2-Maske getragen werden muss, werden mit einem Zuschlag von 100% des Kollektivvertrags als Arbeitserschwerniszulage abgerechnet. Die normalen ArbeiternehmerInnen­schutzmaßnahmen gelten natürlich, wie regelmässige Tragepausen oder Maskenbefreiung, wenn gesundheitliche Probleme vorliegen. Die ÖGK übernimmt diese Zusatzkosten als Vorleistung, bis die rechtliche Haftung und Zuständigkeit des Kostenträgers (ÖGK, Bund, Länder, WHO, …) geklärt ist. Die Kosten werden rückwirkend ab Ausrufung der Pandemie (ab 11.3.2020) berechnet und ausbezahlt. Eine rückwirkende Aconto-Zahlung über 1.000 Euro pro Monat FFP2-Pflicht wird durch die ÖGK geleistet. Die Zusatzzahlung für Ordinationsmitarbeiter, angestellte Ärzte und selbständige Ärzte basiert auf dem vergleichbaren Kollektivvertrag für angestellte Ärzte bei der ÖGK.

Antrag MFG06.2: die FFP2-Maskenpflicht im Gesundheitswesen wegen COVID-19 ist aufgrund der derzeitigen vorherrschenden epidemiologischen Situation und Gefährdungslage sofort aufzuheben. Dazu wird der Kurienobmann der Niedergelassenen der Wiener ÄK aufgefordert, entsprechende Anträge bei den zuständigen Behörden zu stellen. (Hinweis: die medizinische Evidenz dafür, dass Masken vor der Übertragung eines respiratorischen Infekts schützen, ist mangelhaft. Aber es gibt viele Daten über negative Folgen, z.B. Vöhringer et al zu MNB bei Kindern und Jugendlichen: https://aerzte-nicht-kammer.at/wp-content/uploads/2022/03/22-Deutsche-Unfall-Versicherung-Masken-1.pdf )

Antrag MGF07 an die Kurie der Niedergelassenen 29.6.22:

eingebracht durch die MFG-Mandatare Dr. Hagenbichler, DDr. Fiala, Dr. Nitsch

COVID Prämie

Problem: aus einem Email an MFG: „die soooo oft angekündigte Prämie von unseren Präsidenten ; in Krankenanstalten haben sie die erhalten.  Ich habe während der ganzen COVID Zeit offen gehabt, keine meiner Asistentinnen in Kuzarbeit geschickt; wir haben wirklich gearbeitet und ich rede nicht  von Telemedizin.  Wir waren vor Ort und haben die Kinder versorgt ! Nicht nur dass wir keine Prämie erhalten haben uns wird das Arbeiten täglich erschwert …“

Antrag MFG07 nach § 84 Abs 4 Zi 2 (Abschluss von Gesamtverträgen und sonstigen Vereinbarungen mit den Trägern der Sozialversicherung: die ÖGK tritt in Vorleistung und übernimmt eine COVID Prämie in Höhe von 10.000 Euro pro Ordination und kümmert sich um die Abgeltung durch den Bund

Antrag MFG08 an die Kurie der Niedergelassenen 29.6.22:

eingebracht durch die MFG-Mandatare Dr. Hagenbichler, DDr. Fiala, Dr. Nitsch

COVID Arbeitsorganisation

Problem: aus einem Email an MFG: „meine Assistentinnen waren Covid positiv; zuerst die eine 4 Tage Schnupfen Husten 14 Tage zu Hause, bis endlich PCR negativ war, gut; volle Ordi mit einer Assistentin gemeistert. Dann 2 Monate später 2. Assistentin Covid positiv, Schnupfen Halsschmerzen 2 Tage lang, dafür 10 Tage zu Hause bis PCR endlich negativ war. So jetzt habe ich mit meinem Steuerberater gesprochen: wenn das im Herbst so weiter geht, schaffe ich das definitiv nicht mehr und ich möchte für so einen Fall diese 2-3 Wochen einfach eine Kinderkrankenschwester oder ausgebildeten Assistentin bezahlen (stundenweise einstellen) . Das geht aber nicht, ich darf nur für 3- 4 Monate zB jemanden geringfügig beschäftigen für 10 Stunden. Das ginge, aber das brauche ich in diesem Fall nicht; denn das würde bedeuten dass ich Stunden von meinen bisherigen Assistentinnen nehme und die reduziere, um eine 3. herein zu holen, die ich ja nur in diesem speziellen Fall brauchen würde. WARUM kann man da die Gesetzeslage nicht ändern eine COVID IMPFPFLICHT wurde in Null Komma Nix auch durchgebracht.“

Antrag MFG08 nach § 84 Abs 4 Zi 2 (Abschluss von Gesamtverträgen und sonstigen Vereinbarungen mit den Trägern der Sozialversicherung): die ÖGK möge sich um den Aufbau eines Pools an Ordinationsassistent:innen kümmern, die im Krisenfall bei Quarantänemaßnahmen angefordert werden können. Poolpersonal hat eine verpflichtende praktische Ausbildungszeit in einer Ordination für 3 Monate zu absolvieren. Die Honorierung für diese Einschulung geht an die Ordinationsinhaber.

Antrag MFG09.1: Ein eigenes Referat der Kurie der Niedergelassenen „Referat für Impfkomplikationen der COVID-Impfungen“ ist einzurichten. Das Referat dient auch als Anlaufstelle für die Patienten (ähnlich einem Patientenanwalt, und auch auf der ÄK-Homepage angegeben bzw. auffindbar) mit nicht sofort durch den Hausarzt abklärbaren Symptomen nach Impfungen. Das Referat ist durch Ärzte zu besetzen, die bereits nachweislich eine große Anzahl an schwerwiegenden Impfnebenwirkungen gemeldet und auch Patienten mit schwerwiegenden Impfnebenwirkungen betreut haben.

Antrag MFG09.2: Ein eigenes Referat der Kurie der Niedergelassenen „Referat für Arbeitsmedizin, unter besonderer Berücksichtigung der Evaluierung der COVID-Maßnahmen im Sinne der Verhältnismäßigkeit und als gelindeste Maßnahmen“ ist einzurichten.

Antrag MFG09.3: Ein eigenes Referat der Kurie der Niedergelassenen „Referat für Gutachter, unter besonderer Berücksichtigung der Evaluierung der COVID-Maßnahmen im Sinne der Verhältnismäßigkeit und als gelindeste Maßnahmen“ ist einzurichten

Antrag MFG10 vom 29.6.22: eingebracht durch die MFG-Mandatare Dr. Hagenbichler, DDr. Fiala, Dr. Nitsch:

Die Kurie der Niedergelassenen soll eine Gesellschaft in speziellen Ordinationen zur Betreuung von Patienten mit COVID-19-Impfkomplikationen einrichten.

Antrag MFG11.1-2 vom 29.6.22: eingebracht durch die MFG-Mandatare Dr. Hagenbichler, DDr. Fiala, Dr. Nitsch:

Antrag MFG11.1: Die Kurie der Niederlassenen soll veranlassen, dass die Ordinationsplakate der MA15 auf der Ärztekammerhomepage (https://www.aekwien.at/ordinationsplakate) sofort entfernt werden, da diese grob irreführend und unrichtig sind.

Antrag MFG11.2: Die Kurie der Niedergelassenen soll die MA15 auffordern, diese Informationen zu überarbeiten.

Begründung:

Insbesondere werden die Komplikationen verharmlost („GIBT ES DURCH DIE COVID-19 IMPFUNG NEBENWIRKUNGEN“:. Hier werden beispielsweise Todesfälle, Sinusvenenthrombosen oder Myokarditiden als Folge der Impfungen verschwiegen.

Es werden auch unrichtige Behauptungen zur Wirksamkeit aufgestellt („WARUM SOLLTEN SIE SICH IMPFEN LASSEN? Die Impfung schützt Sie davor, schwer an COVID-19 zu erkranken.“) Diese Behauptung ist nachweislich falsch, auch geimpfte Personen mit Risikofaktoren können und konnten schwer an den zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Informationsblattes – 16.4.2021 – zirkulierenden Virusvarianten erkranken, intensivstationspflichtig werden und mussten ggf. auch nach den damals und jetzt vorgeschriebenen Definitionen als Todesfall trotz Impfung gezählt werden.

Auch die bedingte Zulassung wird dort verschwiegen, vielmehr heißt es wahrheitswidrig: „Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA)
hat deshalb die Zulassung für die Impfstoffe erteilt.“

Antrag MGF12an die Kurie der Niedergelassenen 29.6.22:

eingebracht durch die MFG-Mandatare Dr. Hagenbichler, DDr. Fiala, Dr. Nitsch

Antrag MFG12 nach § 84 Abs 4 Zi 2 (Abschluss von Gesamtverträgen und sonstigen Vereinbarungen mit den Trägern der Sozialversicherung)

elektronische Zuweisungen

Zuweisungen für Röntgen und Labor sowie Verordnungen, soweit nicht bewilligungspflichtig, sollen elektronisch verschickt werden können.

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