Verletzung der ärztlichen Berufspflicht?

Eine wissenschaftliche Nutzen-Risiko-Bewertung der Covid-19-Impfung für ein Kind wurde vom Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer mit falschen Anschuldigungen als „Ärztliches Attest“ verurteilt.

Von Ing. Dr. Friedrich Dellmour

Bei der Corona-Pandemie sind viele Fragen offen.

Eine Frage betrifft die Prävalenz der Corona-Krankheit. Eine geringe Häufigkeit schwerer Verläufe spricht gegen eine „Pandemie“ und gegen medizinische Zwangsmaßnahmen.

Ich bin in dieser Frage hellhörig geworden, als ich die Testergebnisse meiner Heimatgemeinde Traiskirchen erfuhr.1 6.036 Personen hatten im Dezember 2020 einen Antigentest gemacht. Zwei Personen waren positiv und wurden zum PCR-Test geschickt. Als Wissenschaftler war mir sofort klar, dass da etwas nicht stimmt: 2 von 6.036 Personen sind 0,033 %. Das ist keine „Pandemie“!

Ähnliche Zahlen ergaben die Selbsttests von 1,4 Millionen österreichischer Schüler und Lehrer im Februar 2021:2 0,038 % „Positive“. In Bremen und Berlin wurden ebenfalls ähnliche Zahlen gefunden:3 Flächendeckende Tests an Bremer Schulen: 0,037 % PCR-„Positive“. Berliner Corona Schulstudie: 0,04 % „Positive“.

Diese 0,04 % „Positiven“ waren nicht krank! Sie hatten einen positiven Laborwert, der aufgrund der heute bekannten Schwächen der Antigen- und PCR-Tests ohne Klinik gar nicht interpretiert werden kann. Die Tests können auch auf andere Viren, Bakterien und Zellbestandteile positiv reagieren. Das größte Problem ist jedoch die Prävalenz-Abhängigkeit der Tests: Bei sehr niedrigen Infektionsraten sind 80-100 % falsch positive Ergebnisse möglich.

Übersichtsarbeit

Diese geringen „Fallzahlen“ – die keine „Kranken“ oder „Infizierten“ sind, wie das Verwaltungsgericht Wien im März 2021 feststellte4 – standen völlig im Widerspruch zu den massiven Medienpropaganda und der angekündigten Impfpflicht. Deshalb begann ich, Informationen zum Corona-Geschehen zu sammeln. Als Sachverständiger des Gesundheitsministeriums und der AGES (2000-2006) und Konsulent für Pharmaunternehmen bewerte ich seit über 23 Jahren die Wirksamkeit, Sicherheit und Nutzen-Risiko-Verhältnisse von Arzneimitteln.

Ich wandte meine gutachterliche Methodik auf die Corona-Pandemie an, um mir selbst ein Bild zu machen. Da mich verzweifelte Menschen wegen des Impfzwanges um Rat fragten, habe ich im Dezember 2021 eine 35-seitige Übersichtsarbeit zum damaligen Stand des Wissens erstellt.5 Die Daten stammen aus 34 Quellen namhafter Ärzte, Wissenschaftler und Wissenschaftsjournalisten und betreffen die Themen: Prävalenz und Mortalitätsraten von Covid-19, Verlässlichkeit der Tests, Zählweise von „Fällen“ und Corona-Toten, Auslastung von Intensivstationen; Covid-19-Impfungen: Wirksamkeit, Nebenwirkungen, Todesfälle; Probleme für Sportler, Frauen, Schwangere, Kinder und Alte; wissenschaftliche Arbeiten über den gefährlichen Wirkmechanismus von mRNA-Impfungen.

Bereits im Dezember 2021 zeichnete sich ab: Covid-19-Impfungen haben eine extrem schlechte Wirksamkeit und verursachen noch nie dagewesene Meldezahlen von Nebenwirkungen und Todesfällen. Langfristige Schäden des Immunsystems erscheinen möglich. Geimpfte erkranken häufiger als Ungeimpfte. Der Pharmakologe Hartmut Glossmann6 warnte vor einer „Pandemie der Geimpften“.

Nutzen-Risiko-Bewertung für ein Kind

Ein befreundeter Rechtsanwalt ersuchte mich um eine Stellungnahme in einem Impfstreit. Die Mutter wollte die Kinder nicht impfen, der Vater war für die Impfung. Da meine Übersichtsarbeit fertig vorlag, habe ich die darin dokumentierten wissenschaftlichen Daten auf das Kind heruntergebrochen. Ich bestätigte dem Rechtsanwalt in einer „Medizinisch-wissenschaftlichen Stellungnahme“ vom 17.12.2021, dass aufgrund des aktuellen Standes der Wissenschaft betreffend Wirksamkeit, Sicherheit, Nutzen und Risiko eine Covid-19-Impfung des Kindes „nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit“ durchgeführt werden kann.

Das ist eine bewusst allgemeine Formulierung, die in jedem Fall richtig ist! Jedes Medikament und jede Impfung können nachteilige Auswirkungen haben. Darum ist eine ärztliche Nutzen-Risiko-Abschätzung in jedem Einzelfall wichtig.

Ich war aber nicht der behandelnde Arzt! Ich habe das Kind und die Mutter nie gesehen und zu keinem Zeitpunkt ärztlich betreut oder beraten. Ich habe kein Honorar verrechnet. Einzig dem Rechtsanwalt habe ich meine Stellungnahme übermittelt, in der ich ausschließlich wissenschaftlich argumentierte:7

Wirksamkeit

Covid-19-Impfungen haben eine extrem schlechte absolute Wirksamkeit: Weniger als 0,8 %.

60-700 Menschen müssen geimpft werden, um eine symptomatische Corona-Infektion zu verhindern. 16.000 Gesunde müssen geimpft werden, um einen Corona-Todesfall zu verhindern. Viele Geimpfte sind dem potentiellen Risiko schwerwiegender und tödlicher Nebenwirkungen ausgesetzt, ohne dass sie einen Nutzen von der Impfung haben.

Sicherheit

Covid-19-Impfungen haben eine hohe Nebenwirkungsrate.

Pfizer hatte innerhalb von drei Monaten 42.086 Nebenwirkungen und 1.223 Todesfällen erfasst. Die WHO hat bis 12. November 2021 über 2,4 Millionen Meldungen mit über 6 Millionen Nebenwirkungen registriert. Die Dunkelziffer ist höher, da nur 1-6 % aller Nebenwirkungen gemeldet werden. Covid-19-Impfungen haben die höchste Nebenwirkungsrate aller Medikamente in der Geschichte der Medizin!

Nutzen-Risiko-Bewertung

Aufgrund der schlechten Wirksamkeit, hohen Nebenwirkungsrate, nicht ausreichenden Sicherheitsstudien und fehlender Sicherheitsstudien für spezielle Populationen ist das Nutzen-Risiko-Verhältnis der Covid-19-Impfung praktisch für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen negativ.

Das gilt besonders für Kinder.

Kinder

Kinder haben ein vernachlässigbar geringes Risiko, durch Covid-19 schweren Schaden zu erleiden. Die Infection Fatality Rate (IFR) ist bei Kindern von 0-19 Jahren mit 0,0027 %8 extrem gering und bei Kindern von 5-11 Jahre noch geringer. Covid-19 ist für Kinder gleich oder weniger gefährlich als Grippe. Aufgrund dieser statistischen Harmlosigkeit der Infektion müssen Nutzen und Risiko einer Impfung bei Kindern sorgfältig abgewogen werden. Denn Covid-19-Impfungen können lebenslange Schäden verursachen.

Dr. Toby Rogers hat aus Daten des Center for Disease Control and Prevention (CDC) berechnet, wie viele gesunde Kinder geimpft werden müssen, um statistisch einen Tod an Covid-19 zu verhindern.9 Da extrem wenige Kinder an Corona sterben und die Impfung eine geringe Wirksamkeit hat, ist diese Zahl enorm: 630.775 Kinder im Alter von 5-11 Jahren müssen geimpft werden, um einen Tod zu verhindern. Da zweimal geimpft wird, verdoppelt sich die Zahl auf 1,261.550 Kinder. Das ist die schlechteste „Number needed to vaccinate“ in der Geschichte der Impfungen!

Eine Schätzung anhand des amerikanischen VAERS-Meldesystems veranschaulicht die Größenordnung:10 Für jedes Kind, das durch die Impfung gerettet wird, könnten 117 Kinder durch die Impfung sterben.

Auch andere Publikationen warnten, dass Covid-19-Impfungen für Kinder statistisch gefährlicher sind, als an Covid-19 zu erkranken.

Ergebnis

Diese erschreckenden Daten waren die Grundlage meiner allgemeinen Formulierung, dass Kinder und daher auch das Kind, für das ich meine Stellungnahme an den Rechtsanwalt weitergeleitet habe, nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit gegen Covid-19 geimpft werden können.

Zahlreiche neuere Daten11 bestätigen meine damalige Einschätzung: Das Nutzen-Risikoverhältnis von Covid-19-Impfungen ist für Kinder negativ.

Für dieses allgemeine Ergebnis ist keine ärztliche Untersuchung oder Anamnese erforderlich. Insbesondere deshalb, weil Ärzten keine wissenschaftlichen Daten zur Verfügung gestellt werden, um im individuellen Einzelfall eines Kindes den Nutzen und die Risiken einer Covid-19-Impfung abzuwägen.

Ärztekammer

Die Disziplinarkommission für Wien des Disziplinarrates der Österreichischen Ärztekammer wurde durch den Patientenombudsmann der ÄK für Wien auf meine Stellungnahme aufmerksam. Mit 15.02.2022 wurde eine Verfügung mit 12 Anschuldigungen (kursiv) gegen mich beschlossen:12

●     Ich sei ein „Corona-Gegner“.

●     Meine Stellungnahme entbehre jeglicher wissenschaftlichen Grundlage, sei weder wissenschaftlich, noch schlüssig, beruhe auf (bewusst) falschen und falsch dargestellten Tatsachen, wäre mit falschen Fakten und entgegen den wissenschaftlichen Erkenntnissen begründet.

●     Der Impfstoff wurde von Behörden nach sorgfältiger Prüfung zugelassen. Das Kosten-Nutzen-Profil ist eindeutig positiv. Der Impfstoff wurde von der EMA für Kinder ab 5 Jahre zugelassen und wird vom Nationalen Impfgremium für diese Altersgruppe ausdrücklich empfohlen. Nach behandelnden Kinderärzten gäbe es keine Kontraindikation.

●     Meine Stellungnahme entspräche nicht den Erfordernissen von § 55 ÄrzteG, weil ärztliche Zeugnisse, Gutachten, Bestätigungen und Bescheinigungen eine gewissenhafte ärztliche Untersuchung und genaue Erhebung der im Zeugnis bestätigten Tatsachen enthalten müssen. Ein ärztliches Gutachten ist eine wissenschaftlich fundierte Schlussfolgerung über den Gesundheitszustand oder funktionelle Einschränkungen einer Person oder anderer medizinischer Umstände. Es ist nachvollziehbar darzustellen, auf welcher Grundlage die Diagnose erstellt wurde und wie sich die gesundheitlichen Beschwerden im konkreten Fall auswirken.

●     Meine Stellungnahme wäre ein Gefälligkeitsgutachten. Ich habe meine Berufspflichten nach § 49 Abs 1 und § 55 ÄrzteG verletzt und das Disziplinarvergehen nach § 136 Abs 1 Z 2 ÄrzteG begangen.

Entgegnung

Ich habe einen Rechtsanwalt in einem Pflegschaftsstreit unterstützt.

1.    Das war keine ärztliche Tätigkeit. Ich habe die Mutter und das Kind nie gesehen, nie beraten und nie betreut. 

2.    Meine Stellungnahme enthält keine gewissenhafte ärztliche Untersuchung, keine Grundlagen einer Diagnose, keine Schlussfolgerung über den Gesundheitszustand und keine Angabe, wie sich die gesundheitlichen Beschwerden auswirken.

3.    Meine Stellungnahme entspricht nicht dem Ärztegesetz, weil sie kein ärztliches Gutachten, Zeugnis oder Attest ist!

Wissenschaftliche Arbeit

1.    Die Stellungnahme ist eine wissenschaftliche Arbeit! Die Ergebnisse meiner wissenschaftlichen Übersichtsarbeit vom 01.12.2021 (35 Seiten) werden darin auf zehn Seiten zusammengefasst. Die Inhalte und 21 Literaturzitate beweisen den wissenschaftlichen Charakter.

2.    Die Nutzen-Risiko-Bewertung ergab, dass Kinder – und folglich auch das 9-jährige Kind – nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit gegen Covid-19 geimpft werden können.

3.    Das ist eine vorsichtige gutachterliche Formulierung, die immer richtig ist! Jedes Medikament und jede Impfung können schaden.

4.    Für diese allgemeine Feststellung ist keine ärztliche Untersuchung oder Anamnese erforderlich. Auch deshalb, weil es keine verlässlichen klinischen Daten gibt, um im Einzelfall eines Kindes Nutzen und Risiko einer Covid-19-Impfung abzuwägen.

5.    Ich habe alle mir damals bekannten sicherheitsrelevanten Daten verwendet, um Nutzen und Risiken der Impfung abzuwägen.

6.    Dieser „Stand des Wissens“ ergab ein negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis der Covid-19-Impfung für Kinder. Dieses allgemeine Ergebnis ist prinzipiell für alle Kinder und daher auch für das in der Stellungnahme genannte Kind relevant, ohne dass dafür ärztliches Handeln am Patienten erforderlich ist.

Wissenschaftliche Gründlichkeit

Ich bin Wissenschaftler. 1993 schied ich nach dem Turnus aus dem aktiven Stand der Ärztekammer aus. Fast mein ganzes Berufsleben war ich in der Pharmaindustrie, als Sachverständiger und Konsulent tätig. Ich beschäftige mich mit Chemie, Homöopathie, Wirksamkeit, Sicherheit und Nutzen-Risiko-Bewertungen von Arzneimitteln. Seit 2017 arbeite ich 3 Tage pro Woche als Arzt im Blutspendedienst. Daher wurde ich wieder in die Ärzteliste aufgenommen. Darüber hinaus war und bin ich seit 30 Jahren nie ärztlich tätig. Ich war nie als Arzt niedergelassen. Ich schreibe keine ärztlichen Gutachten.

Aufgrund meiner wissenschaftlichen Expertise und gutachterlichen Gründlichkeit bin ich überrascht, dass die Disziplinarkommission meiner Stellungnahme „jegliche Wissenschaftlichkeit“ abspricht und von „(bewusst) falschen und falsch dargestellten Tatsachen“ spricht.

Gegen die wissenschaftliche Erkenntnis?

Die Disziplinarkommission wirft mir vor, meine Nutzen-Risiko-Bewertung verstoße gegen die „wissenschaftliche Erkenntnis“. Als Begründungen werden genannt: Behörden hätten den Impfstoff sorgfältig geprüft. Das Kosten-Nutzen-Profil sei positiv. Der Impfstoff ist für Kinder ab 5 Jahren zugelassen. Das Nationale Impfgremium empfiehlt die Impfung von Kindern.

Diese Begründungen sind unrichtig.

●     Zulassungen und EMA-Empfehlungen sind regulatorische Entscheidungen, die aufgrund von Studien Impfungen genehmigen und befürworten.

●     Das Nationale Impfgremium orientiert sich ebenfalls an EMA und Studien.

Zulassungen und Empfehlungen sind keine transparente „wissenschaftliche Erkenntnis“ und kein „Stand des Wissens“ und können daher keine Nutzen-Risiko-Bewertungen widerlegen!

Nutzen-Risiko-Bewertungen

Nutzen-Risiko-Bewertungen ermitteln den Bedarf und wägen Nutzen und Risiken ab:

1.    Bedarf der Impfung: Wie häufig und gefährlich sind schwere Verläufe bei Kindern? Ist eine Prophylaxe sinnvoll?

2.    Nutzen der Impfung: Wie viele gesunde Kinder müssen geimpft werden, um eine Infektion, eine Hospitalisierung oder einen Todesfall zu verhindern?

3.    Risiken der Impfung: Wie ist die Verträglichkeit der Impfung? Wie sind Toxizität, Genotoxizität, Reproduktionstoxizität und Karzinogenität? Was zeigt die Pharmakovigilanz (Nebenwirkungen)? Wie ist die Langzeitsicherheit? Gibt es offene Sicherheitsfragen?

Besteht ein Bedarf für die Impfung, muss der Nutzen die potentiellen Risiken überwiegen. Dies gilt speziell für Kinder als besonders schützenswerte Population.

Studien

Klinische Studien sind Momentaufnahmen an ausgewählten Teilnehmern, um gesetzliche Vorschriften der Zulassung zu erfüllen. Es ist eine Binsenweisheit, dass „Studien“ nur einen Bruchteil der Nebenwirkungen eines Arzneimittels finden. Studien sind im Firmeninteresse angelegt, um Wirksamkeiten nachzuweisen. Die Studienqualität ist oft mangelhaft. Fehlende oder kurze Placebophasen behindern das Erkennen von Nebenwirkungen. Die Teilnehmerzahlen sind zu gering und die Studiendauer ist zu kurz, um seltene oder langfristige Nebenwirkungen zu erkennen. Die meisten Nebenwirkungen werden erst nach der Markteinführung durch breite Anwendung an der Bevölkerung gefunden.

Daher können Nutzen-Risiko-Bewertungen nicht alleine mit „Studien“ durchgeführt werden! Auch deshalb, weil nach Abschluss von Studien das Wissen weiter zunimmt. Darum sind die Hersteller zur laufenden Produktüberwachung verpflichtet. Dazu gehört das Erfassen von Nebenwirkungen, Wirkungslosigkeit und Sicherheitsbedenken der Literatur.

Die Hersteller bewerten die „Wahrscheinlichkeit“, ob ein Zusammenhang mit ihrem Produkt besteht. Dieses Verfahren ist unsicher und nicht transparent. Hersteller können überfordert sein, wenn viele Nebenwirkungen gemeldet werden. Pfizer hat das für seinen Covid-19-Impfstoff bestätigt. Daher reichen Herstellerangaben nicht aus, um Nutzen und Risiko zu bewerten.

Konsequenzen 

●     Zulassungen, Fach- und Gebrauchsinformation, Indikationen, Kontraindikationen und Empfehlungen von Herstellern, Behörden, Kommissionen und Gremien sind regulatorische Entscheidungen von Behörden bzw. Konsens von Firmen und Wissenschaftlern. 

●     Die wissenschaftlichen Hintergründe und Qualität derartiger Angaben sind nicht transparent und können nicht überprüft werden.

●     Diese Angaben stellen keine „wissenschaftliche Erkenntnis“ dar und sind kein „aktueller Stand des Wissens“.

Die Wissenschaft schreitet stetig voran. Der „aktuelle Stand des Wissens“ muss jeweils neu recherchiert werden. Für Nutzen-Risiko-Bewertungen bedeutet das: Alle sicherheitsrelevanten Informationen, Nebenwirkungsmeldungen, Hinweise auf Wirkungslosigkeit und publizierte Sicherheitsbedenken müssen beachtet werden. Dazu zählen auch Veröffentlichungen von Journalisten und Berichte Betroffener. Das gilt besonders für neuartige Arzneimittel, deren Risiken noch nicht bekannt sind.

Meine Stellungnahme wurde nach diesen Grundsätzen zum damaligen Wissensstand erstellt. Spätere Nutzen-Risiko-Bewertungen bestätigen meine Ergebnisse.

Verfahren

Mein Rechtsvertreter übermittelte eine schriftliche Stellungnahme zu allen Beschuldigungspunkten und beantragte die Einstellung des Verfahrens.

Die Disziplinarkommission wiederholte in der Endverfügung ihre Vorwürfe und übermittelte einen Link zu “wissenschaftlich begründeten Darlegungen“ der EMA, die für 6-11-jährige angeblich „klarstellen, dass der Benefit einer Covid-19-Schutzimpfung das Risiko bei weitem überwiegt.“ Ich wurde zu einer Geldstrafe von 1.000.- Euro verurteilt, die bedingt auf 3 Jahre Probezeit nachgesehen wurde und sollte 1.000.- Euro Verfahrenskosten bezahlen.

Berufung

Dagegen haben wir Beschwerde am Verwaltungsgericht Wien eingebracht. 51 Seiten widerlegen die Anschuldigungen, belegen die fachliche Richtigkeit meiner Stellungnahme und zeigen Verfahrensmängel auf.

Die Gefährlichkeit von Covid-19-Impfungen wurde immer deutlicher. Während die Impfungen nur 0,8 – 1,2 % absolute Wirksamkeit bieten, nahmen Nebenwirkungen und Todesfälle nach Impfungen dramatisch zu. In Deutschland wurden 82-mal mehr Todesfälle nach Covid-19-Impfungen gemeldet, als in den vergangenen 21 Jahren für alle anderen Impfungen zusammen.13 Die WHO registrierte 2021 für Covid-19-Impfungen 32-mal mehr Meldungen als für die 16 häufigsten Impfungen zusammen. Zwanzig Mediziner und Wissenschaftler brachten diese Entwicklung auf den Punkt:14 Covid-19 Impfstoffe verursachen 460-mal so viele Meldungen und 560-mal so viele Todesfälle als herkömmliche Impfstoffe. Fazit: Covid-19-Impfungen sind gefährlicher als alle anderen Impfungen. Die Zunahme der Meldungen wird nicht durch die Impfhäufigkeit, sondern das schlechte Sicherheitsprofil der Impfstoffe verursacht.

Diese sicherheitsrelevanten Bedenken müssen beim Impfen von Kindern – die durch eine Infektion wenig gefährdet sind – berücksichtigt werden. Zum Zeitpunkt meiner Stellungnahme hatte die Kinderimpfung gerade begonnen. Aussagekräftige Daten für Kinder waren noch nicht vorhanden. Deshalb war es wichtig und richtig, alle vorhandenen Sicherheitshinweise auch für Kinder zu beachten.

Kein Widerspruch!

Die Beschwerde enthält einen wichtigen Hinweis: Der „Entweder-oder-Standpunkt“ der Disziplinarkommission – „die EMA hat recht, daher wäre meine Stellungnahme falsch“ – ist der Sache nicht angemessen. In der Medizin sind gegensätzliche Sichtweisen häufig. Die positive EMA-Empfehlung und meine negative Nutzen-Risiko-Bewertung sind kein Widerspruch!

Beide Ergebnisse – positiv und negativ – sind „richtig“, weil dafür unterschiedliche Kriterien gelten:

●     Die EMA entscheidet aufgrund juridischer und regulatorischer Kriterien. Eine wissenschaftliche Begründung fehlt. Die EMA hat die Daten einer bloß erwähnten „Kinderstudie“ bis heute nicht veröffentlicht.15 Die Empfehlung ist daher kein „Stand des Wissens“.

●     Meine Stellungnahme wägt Nutzen und Risiken von Covid-19-Impfungen für Erwachsene und Kinder ab. Aufgrund der unvollständigen Datenlage und gravierender Sicherheitsbedenken wurde im Sinn der Patientensicherheit konservativ bewertet.

Daher komme ich zu anderen Ergebnissen als die EMA, was nicht bedeutet, dass meine Stellungnahme falsch und unwissenschaftlich wäre, sondern einen anderen Zweck verfolgt und andere wissenschaftliche Materialien bewertet als die EMA.

Meine Stellungnahme präsentierte einen nachvollziehbaren Stand des Wissens. Meine Ergebnisse wurden von der Disziplinarkommission weder methodisch noch inhaltlich widerlegt.

Freispruch

Das Verwaltungsgericht Wien hat meiner Beschwerde stattgegeben. Ich wurde freigesprochen. Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass ich als Arzt auch wissenschaftliche Gutachten erstellen darf, die kein ärztliches Attest sind. Meine Stellungnahme wurde wissenschaftlich ausgeführt und unterfällt damit der Freiheit der Wissenschaft nach Artikel 17 des Staatsgrundgesetzes und der Meinungsäußerungsfreiheit nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Meine Bestrafung wäre verfassungswidrig. Daher bin ich von der Verletzung meiner Berufspflichten freizusprechen.

Revision

Der Disziplinaranwalt der Ärztekammer für Wien hat gegen den Freispruch eine „außerordentliche Revision“ beantragt. Der Revision wurde stattgegeben. Mein Freispruch wurde aufgehoben. Für die Revision soll ein Sachverständiger beigezogen werden.

Resümee

Es ist unerklärlich, warum eine wissenschaftliche Feststellung ohne Patientenkontakt – deren Formulierung so allgemein ist, dass sie für alle Medikamente und Impfungen gilt – ein „ärztliches Attest“ sein soll.

Ich habe meine Stellungnahme aus einer vorhandenen wissenschaftlichen Übersichtsarbeit abgeleitet.

Das ist kein ärztliches Handeln, bei dem ich meine „ärztliche Berufspflicht“ verletzt hätte.

Ich ersuche um Einstellung des Verfahrens, der Strafandrohung, der Bezahlung der Verfahrenskosten und der außerordentlichen Revision.

Quellenangaben

(1)     Stadtgemeinde Traiskirchen (2020): Corona Massentest Traiskirchen 12. und 13. Dezember 2020. Gute Beteiligung bei Massentest. Nächste Testung findet am 9. und 10. Jänner 2021 statt. Beilage in: Gemeindepost. Mitteilungsblatt der Stadtgemeinde Traiskirchen. Freitag, 18. Dezember 2020, Nr. 25.

(2)     Heute Niederösterreich (2021): Bei Tests in Schulen nur 0,04 Prozent Positiv. 1,4 Millionen gecheckt, 536 hatten Corona (Titelseite). 1,4 Millionen Schüler und Lehrer getestet, aber kaum Corona-Fälle. Heute Niederösterreich, Donnerstag, 18.02.2021: 4.

(3)     Bergholz Werner (2021): Stellungnahme Anhörung Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestag am 17. Mai 2021 9 Uhr, zum Thema „Infektionsschutzgesetz“. 17.05.2021: Seite 8: Befund 4 (Bremen, März 2021) und Ergebnisse der laufenden Berliner Corona Schulstudie (BECOSS) (März 2020 – April 2021) an der Charité: https://www.bundestag.de/resource/blob/843532/1aca5ffd3465fef8dd7f1e5a4628b00d/19_14_0337-16-_Prof-Dr-Werner-Bergholz_IfSG-data.pdf (15.04.2023)

(4)     Verwaltungsgericht Wien (24.03.2021): GZ: VGW-103/048/3227/2021-2: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20210324_VGW_103_048_3227_2021_00/LVWGT_WI_20210324_VGW_103_048_3227_2021_00.pdf (15.04.2023)

(5)     Dellmour Friedrich (2021): Corona: Zahlen, Fakten, Hintergründe, Kernaussagen. Übersichtsarbeit über den aktuellen Stand des Wissens zum Corona-Geschehen. Manuskript 01.12.2021, 35 Seiten. Das Dokument wurde am 23.06.2022 in der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht als Beweismittel beigebracht.

(6)     Glossmann Hartmut (2021): Schreiben an die Med. Uni Innsbruck – Teil 3 (22.09.2021): Teil 3 enthält die „Ergänzung zu 2 Schreiben“ vom 4. und 22. September 2021 an Magnifizenz Univ. Prof. Dr. med. Fleischhacker. Respekt plus (08.10.2021): https://respekt.plus/2021/10/08/schreiben-an-die-med-uni-innsbruck-teil-3/ (26.04.2023)

(7)     Kurzfassung aus der Stellungnahme. Wissensstand 01.12.2021.

(8)     Axfors Cathrine, Ioannidis John PA (2021): Infection fatality rate of COVID-19 in community-dwelling populations with emphasis on the elderly: An overview. Preprint, July 13, 2021: https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.07.08.21260210v1.full (15.04.2023)

(9)     Steiner Heinz (2021): Erschreckende Daten zu Covid-Kinderimpfungen: “Wir töten 117 Kinder um eines zu retten”. Report 24: https://report24.news/erschreckende-daten-zu-covid-kinderimpfungen-wir-toeten-117-kinder-um-eines-zu-retten/ (15.04.2023)

(10)   Steiner Heinz (2021) w.o.

(11)  Negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis von Covid-19-Impfungen von Kindern (26.04.2023):

Bahner Beate (2021): Corona Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollen. 3. Auflage, Rubikon-Betriebsgesellschaft mbH, München 2021. Seiten 29-30.

Bergholz Werner (2021): Stellungnahme Anhörung Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestag am 17. Mai 2021 9 Uhr, zum Thema „Infektionsschutzgesetz“. 17.05.2021: https://www.bundestag.de/resource/blob/843532/1aca5ffd3465fef8dd7f1e5a4628b00d/19_14_0337-16-_Prof-Dr-Werner-Bergholz_IfSG-data.pdf

Bergholz Werner (2021): Impfungen von Kindern und Jugendlichen: Zahlen, Daten, Fakten. 06.08.2021: https://kinderrechtejetzt.de/wp-content/uploads/2021/08/Bergholz.pdf

Kennedy Robert F Jr (2022): Das wahre Gesicht des Dr. Fauci. Bill Gates, die Pharmaindustrie und der globale Krieg gegen Demokratie und Gesundheit. Kopp Verlag, Rottenburg 2022. Seiten 190-193: https://www.kopp-verlag.at/a/das-wahre-gesicht-des-dr.-fauci-3

Kruse | Law, Talstrasse 20, 8001 Zürich (2022): Strafanzeige gegen Swissmedic: Laden Sie hier unsere Dokumente herunter: Evidenzreport zu Strafanzeige vom 14. Juli 2022. Download: Evidenzreport (ER): Seiten 129 ff, 173, 188 ff, 190 (3 Zitate), 191, 257: https://coronaanzeige.ch/strafanzeige/

Wissenschaftliche Initiative Gesundheit für Österreich (Hg.) (2022): Indikation, Kontraindikationen und Nutzen-Schaden-Verhältnis der COVID-Impfung. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Studienevidenz. 26. Juli 2022. Autoren: Andreas Sönnichsen, Lukas Trimmel, Kyra Borchhardt, Gabriella Dvorak, Christian Schubert, Helmut Luck, Gabriele Müllner, Ingrid Schweeger, Markus Wegscheider. Seite 31: https://www.gesundheit-oesterreich.at/wp-content/uploads/2022/07/2022-07-26-Evidenzzusammenfassung-COVID-Impfung.pdf

Rechtsanwälte für Grundrechte – Anwälte für Aufklärung (2021): COVID-19- „Impfung“ – Haftungsfalle für Ärzte? 17.08.2021: Punkt 2.5: https://www.afa-zone.at/allgemein/covid-19-impfung-haftungsfalle-fuer-aerzte/

(12)   Zusammenfassende Kurzfassung der Anschuldigungen.

(13)   Bergholz Werner (2021): Wann, wenn nicht jetzt? Stiftung Corona Ausschuss, Sitzung 71. OVALmedia Video (24.09.2021):
https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Werner-Bergholz—Sitzung-71-Wann,-wenn-nicht-jetzt:4 (19.04.2023) Zahlenvergleich: 9 Monate Covid-19-Impfungen im Vergleich mit allen Impfungen 2000-2021.

(14)   Gesellschaft „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ e.V. (MWGFD) (2022): Das MWGFD-Corona-Ausstiegskonzept. Fakten, Argumente, Daten. 24.01.2022, 14-15. Der Zahlenvergleich der gemeldeten Verdachtsfälle ist auf den gleichen Zeitraum bezogen. https://www.mwgfd.org/das-mwgfd-corona-ausstiegskonzept/ (19.04.2023)

(15)   EMA: Comirnaty COVID-19 vaccine: EMA recommends approval for children aged 5 to 11. News 25/11/2021:
https://www.ema.europa.eu/en/news/comirnaty-covid-19-vaccine-ema-recommends-approval-children-aged-5-11 (19.04.2023)

Autor:

Ing. Dr. med. univ. Friedrich Dellmour, 2512 Tribuswinkel, www.dellmour.org

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