Was mache ich, wenn die Gemeinde mich wieder wegschicken möchte, ohne die Unterstützungserklärung zu bestätigen?

Leider hatten wir tatsächlich bereits so einen Fall. Im südlichen Niederösterreich haben Gemeindebeamte die Ausstellung der Bestätigung für die Unterstützungserklärung verweigert unter dem Vorwand, dass „EDV-Probleme“ vorliegen würden. Nach Rücksprache mit der MFG hat die unterstützende Person wieder die Gemeinde aufgesucht und auf den § 42 Abs 2 der NÖ LTW-Ordnung hingewiesen:

„Die Gemeinden sind verpflichtet, diese Bestätigung unverzüglich und ohne Einhebung von Verwaltungsabgaben, sonstigen Abgaben oder Gebühren auszufertigen.“

Erst daraufhin hat sie die Unterstützungserklärung erhalten.

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