Zur Arbeit und zur Lage von Herrn Stephan W., Name verändert

Von Mag. Claudia Behrens, Wien, im Mai 2023

Ich erhielt elektronisch das Urteil des Grazer Senats, der Zweitinstanz zur Causa der Handlungsweise von Herrn Stephan W. Der Grazer Senat bestätigte das Urteil des Erstgerichts. Herr Stephan W. hat rund 9000 € an Gerichtsgebühren zu bezahlen, alle Instanzen. Die Gegenseite verlangt noch 4000€, weil die Revision nur außerordentlich zu Stande gekommen ist. Herr W. hat sich verpflichtet, je im Juni und Juli 200€ zu bezahlen, ab August 2023 dann 500€, bis die 4000 € beglichen sind.  Es sei denn, der OGH erklärt die fristlose Entlassung von Anfang November 2021 für unzulässig. Und all dies abgesehen all der Schmerzen und des Drucks, unter dem er sowohl psychisch als auch somatisch leidet und litt. Dennoch bleibt er stabil, zuverlässig, sehr fleißig und vorbildlich in seinen Arbeitseinsätzen.

Daraufhin wollte ich mir ein persönliches Bild machen. Wir kannten uns nicht. Dieser Interview-Termin konnte gut mit einem bereits vereinbarten Graz-Termin kombiniert werden. Schon am Telefon ergab es sich nebenbei, dass Herr W. erwähnte, er sei ein kosmopolitischer und weitgereister Mann.

Hier die Kürzestfassung der Vorgeschichte:

Herr W. war seit Herbst 2019 Buslenker bei den Grazer HGL mit vorzüglichem Dienstzeugnis. Als September 2020 noch Gesichtsvisiere, OP – Masken und Halstücher erlaubt waren, trug er zwei oder drei Mal seinen Motorrad-Halbschalen-Helm bei der Dienstübergabe. Obwohl dies damals nichts Ungewöhnliches war, – denn etliche Kolleg*innen reisten per Motorrad zum Dienstort, – wechselte er bald und konsequent auf sein Halstuch als MN-Schutz. Als mit Ende Jänner die FFP2-Maskenpflicht begann, trug er diese und verwendete die FFP 2-Staub-Maske. Außen beschriftete er dieses Teil mit Internet-Adressen, die das Regierungsnarrativ mit erweiterten Infos ergänzten. Alles durchwegs Adressen anerkannter Forscher*innen, teils Nobelpreisträger. Bei seinen Diensten als Buslenker stellte er seinen Rucksack im geschützten bzw. abgesperrten Lenkerbereich mehrmals so, dass für die Fahrgäste eine Fahne des US-Bundesstaates Florida erkennbar war sowie weitere Möglichkeiten und Hinweise, zB „RESPEKT +“, sich zu informieren. Somit konnte ein Fahrgast einen eigenen Wissenshorizont zum Corona-Thema zu bilden. Ein stummer, unaufdringlicher Hinweis.

Herbst 2021 kam es in dieser Causa zu einer Fahrgastbeschwerde. Herr W. wurde kurzerhand und ohne Vorwarnung im November 2021 fristlos entlassen.

(Herr W. arbeitet heute bei einem anderen Dienstgeber.)

Nun starte ich mit weiteren Details zur Causa, meiner Meinung und meinem Facit in dieser Angelegenheit:

Ab Frühjahr 2020 wurde bekanntermaßen mit Angst- und Panikmache die Bevölkerung auf (blinden) Gehorsam bzw eine einzige Denke  eingestimmt. Und zwar von der aktuellen Regierung und den Leitmedien. Erfahrene Ärzt*innen, Wissenschafter*innen und Forscher*innen (Prof. Dr. Franz Allerberger, Prof. John Ioannidis, Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. Dr. Andreas Sönnichsen, DDr. Schubert et al.), die abweichende Infos brachten, diffamierte und verleumdete man. Deren Infos wurden von politischer Seite und den Leitmedien totgeschwiegen.

Die Angstmache hatte für den überwiegenden Teil der Bevölkerung einen Nocebo-Effekt, für manche Menschen traumatisierende Wirkung. Solch eine emotionale Situation macht Individuen eher einer Masse angehörig, macht Menschen gefügig, leichter manipulierbar, suggestibler. Stärkende Vorbeugung gegenüber einer Erkrankung mit Corona-Viren wurde vorenthalten, ebenso wie Unterstützung der Genesung durch gezielte und erprobte Indikationen und Medikationen. Allein die umstrittene mRNA-Impfung bzw „Spritze“ sollte angeblich gegen Erkrankung, schweren Verlauf und Weitergabe schützen. (Dies erwies sich als trügerisch, wie zu diesem Zeitpunkt bereits prognostiziert. Siehe zB. die Bücher von und Gespräche mit Clemens Arvay.) Andere als die „offiziellen“ Informationen wurden unterdrückt, als unrichtig dargestellt. Jene Menschen, die diese ergänzenden Informationen verbreiteten als Antisemiten, Dümmlinge, Wissenschafts- und Corona-Leugner*innen, Ewig-Gestrige, als Nazis, Gefährder … schwer verunglimpft – selbst wenn sie bis dahin un-umstrittene Fachleute gewesen waren.

Vergleiche die Anklage gegen Prof. Sucharit Bhakdi wegen Antisemitismus’ und Volksverhetzung. Am 23. Mai 2023, wurde Prof. Bhakdi freigesprochen.

Bitte lesen Sie, was drei weltweite jüdische Vereinigungen vollkommen korrekt zu diesen Vorwürfen schreiben:

LINK Die „Antisemitismuskeule“. Weforhumanity: hier

Außerdem: LINK Fehler aus Unwissenheit (Cicero): hier und LINK Zeitzeugen: hier

Statistiken werden und wurden nachweislich „frisiert“. Und das bei einer Erkrankung, die zu 99,97% genau nicht tödlich verläuft.

Herr W. wies schriftlich in seinen Materialien auf all diese Vermutungen, Wahrscheinlichkeiten und auf das schon damals als gesichert geltendes Wissen hin. Unter anderem auf Prof. Mullis, dem Erfinder des PCR-Tests. Letzterer hatte bis zu seinem Tod unerschütterlich gewarnt, die Verwendung des Tests als Diagnose-Mittel zu missbrauchen.  Heute liegt klar auf der Hand, dass a) diese Labor-Testergebnisse nicht die ärztliche Diagnose ersetzen können und sollen, b) der PCR-Test von Beginn an so ausgerichtet war, dass er sehr viele falsch positive Testergebnisse brachte. c) in zahlreichen Fällen die ct-Zahl bewusst überhöht wurde.

Obwohl Prof. Mullis von Anfang an auf diesen Missstand hinwies, sticht Österreich mit dem hohen Ausmaß von allzu vielen Tests hervor, siehe die aktuelle Rechnungshofkritik in diesem Monat.

Link zum Gutachten von Fr. Dr. Kämmerer zu RT-PCR-Tests hier.

Und auch mit Unredlichkeiten rund um Produktion, Information und Verkauf die Tests betreffend, was nun ein deutsches Gericht beschäftigt.

Schweden hatte, außer etwa 4 oder 5 Wochen lang im Frühjahr 2020, wesentlich bessere Genesungsdaten und weniger C-Erkrankungen als Österreich und dies ohne Lockdowns, ohne Schulschließungen, ohne Impfdruck. Ebenso Texas und andere US- Bundesstaaten, die sich ähnlich wie Schweden verhielten.

Leider erschuf die österreichische Panik-Stimmung für manche Menschen eine Art Realität, wodurch die Wahrnehmung der eigenen, aber unhinterfragten und unreflektierten Getriebenheit nicht mehr wahrgenommen werden konnte. Denn Angst vor Krankheit, vor Schuld und Tod sowie soziale Ängste wie jene um Arbeitsplatz oder Studium, Kontaktverlust, Angst vor Verleumdung und konkreter Abwertung, sind schon etwas wirklich und wirksam Fundamentales und Tiefgreifendes.

Herr W. erkannte, dass dieser Strom von Information nicht der ganzen und einzigen Wahrheit entsprechen konnte.

Paul Watzlawick: Es gibt keine absolute Wahrheit.

Herr W. war schockiert über das Ausmaß an Manipulation und Manipulierbarkeit. Wollte ergänzend wirken.

Wenn man Herrn W.s Lebenslauf liest, rundet sich das Bild ab: Schon als Gymnasiast arbeitete er bei der Amnesty International Gruppe 62 mit. Er maturierte in Hartberg. Nach seinem Einsatz als Grundwehrdiener startete er 1998 seine freiwillige Mitarbeit beim Gedenkdienst, war 1999 auf diesbezüglich auf Einsatz in Buenos Aires. Daraufhin studierte er in Graz Pädagogik und Philosophie, Schwerpunkt Immaterialismus und Ideologiekritik sowie Erwachsenenbildung. Knapp vor seinem Abschluss heiratete er, baute ein Eigenheim, hatte drei Jobs zur Finanzierung. Er gab seinen Abschluss auf und arbeitete vielseitig, auch im sozialen Bereich und international. Eine äußerst weltoffene, menschenfreundliche Person also.

Seine Kindheit bis 14 erlebte er in Rumänien, damals noch unter kommunistischer Diktatur. Umso mehr schätzte er die freie Meinungsäußerung, die freie Presse, freie Medien, freie Meinungsbildung und die Möglichkeit durch „Audiatur et altera pars“ zu einigermaßen leb- und brauchbaren Wahrheitsmodellen zu gelangen. Im Gespräch betonte er, dreimal den Eid auf die österreichische Republik und die Verfassung geleistet zu haben, was für ihn keine Oberflächlichkeit darstellte, sondern er nahm dies ernst und wach wahr. Absolut unrichtig ist es also, ihn persönlich als Sektierer, Antisemiten, Ewig-Gestrigen usw diffamieren zu wollen, dies hat überhaupt keinerlei Basis. Ebenso erachte ich die fristlose Entlassung als unhaltbar und unzumutbar.

Er meinte unlängst, er wolle nicht, dass dieser Bericht von mir in einem FPÖ-nahen Medium erscheine. Ich finde, auf diese Möglichkeit von vornherein zu verzichten, verdeutlicht a) seine kosmopolitische, menschenfreundliche Grundeinstellung, b) seine Abneigung gegenüber eilfertigem Populismus c) seine Achtsamkeit, Wachheit und vernünftige Vorsicht gegenüber politischen Strömungen in Österreich, d) sein unabhängiges Denken und Reflektieren über einen raschen persönlichen Vorteil hinaus.

Herr W. wollte aufklären und Menschen vor möglichen Impf-Schäden bewahren und dazu anregen, sich zu informieren, sich präventiv gegen die SARS-CoV-2 – Erkrankung zu schützen.

Aber in dieser, auch auf seinem Arbeitsplatz vorherrschenden einseitigen Meinungsdoktrin, war kein offenes Gespräch möglich. Genau dies führte zu jenen Handlungen, die er teils aus Trauer, teils aus Verzweiflung über diese sehr belastete und belastende Situation setzte.

In diesem Fluidum der praktizierten (und wahrscheinlich gewollten) Sprach- und Dialog-Losigkeit, des Nachdenkverbots über die als einseitig und disproportional erlebte Kampagne während der rigiden C-Maßnahmen in Österreich, entwickelte Herr W. jene performativen Elemente von Kommunikation. Ich bin ganz sicher, dass er aus NICHT-egoistischen, sondern aus klar hochherzigen, das Gemeinwohl betreffenden Motiven handelte, wie er handelte.  Offensichtlich war am Arbeitsplatz und vom Dienstgeber keinerlei respektvoller Dialog möglich gewesen. Dies finde ich besonders bedauerlich. Auch hatte niemals jemanden als „dumm“ beschimpft. (Vielleicht sagte er einmal „uninformiert“?)

Im Interview klärte sich die verwickelte Situation vom April 2021 auf: Die Situation mit dem Kollegen, der in besagtem Zeitraum bei den HGL nicht als Lenker beschäftigt war, sondern sozusagen als interner „Capo“, als Aufpasser, bezüglich des Gehorsams den C-Maßnahmen gegenüber. Im Dienstraum und beim Kaffeeautomaten trugen an diesem Tag und auch sonst selten bis nie die Kolleg*innen die besagten Masken. Erst als die beiden, Herr W. und der Kollege ALLEIN im Dienstraum waren, trug sich das Gespräch zu. Er machte ihn als Einzigen auf das Tragen der FFP2-Masken aufmerksam. Herr W. trug ab diesem Zeitpunkt konsequent FFP2-Maske. Er unterschrieb, was ihm der Kollege unter vier Augen vorgelegt hatte, nämlich dass er die Verordnung gelesen und verstanden hatte. Von nun an trug er FFP2-Maske. Seine Maske war mit ein oder zwei Internet-Adressen beschriftet, unter denen man vom vorgeschriebenen Narrativ abweichende Informationen finden konnte. Und zwar Wissen und Forschungsergebnisse von medizinischen und virologischen Koryphäen. Herr W. fragte den betreffenden Kollegen, ob er sich diese Maske mit den Internetadressen nicht fotografieren wolle, zwecks Information.  Niemals hat er ihn als „dumm“ beschimpft. Herr W. unterschrieb und meinte, jetzt habe er wieder Frieden.

Jedenfalls: Wären seine wertvollen Beiträge als solche fair wahrgenommen, seine dargebotene Information ernst genommen worden und wäre man mit ihm anders umgegangen, dann hätte er sich nicht genötigt gefühlt, nonverbal Sinnvolles zu verbreiten zu versuchen. Mit seinem Grad an Informiertheit, Kenntnissen, seinem Wissen und seinem Bildungshintergrund ist es verständlich, dass sich der Wunsch in ihm aufbaute, andere Menschen vor Schädigung zu bewahren. In einem guten, offenen Gespräch mit seinem Dienstgeber wäre er bestimmt mit weniger innerem Druck auf weniger riskante Möglichkeiten gekommen. Ich erkenne in diesen Umständen ein krasses Versagen des dialogischen Prinzips am Arbeitsplatz und ein krasses Desinteresse an eigenverantwortlichem Reflektieren und am Mitarbeiter-Gespräch seitens des Arbeitgebers.

Hannah Arendt: Keiner hat das Recht zu gehorchen.

Ich halte diesen Wunsch Herrn W.s andere Menschen auf Information hinzuweisen, für ein edles Motiv, zumindest für eines, das zu Herrn W.s Gunsten bedacht werden muss. Im Judentum gilt es als schlimmer als Diebstahl, lebensrettendes Wissen vor anderen zu verheimlichen.

Wie wir seit etlichen Monaten wissen und wie aktuell aus diesem Bericht hervorgeht, waren seine Bedenken gerechtfertigt. Die mittel- und langfristigen Schäden an Kindern und Jugendlichen, die Verelendung von Betagten in Heimen, die vereinsamten Sterbesituationen, die Verschlechterung der Lebensqualität durch die massiven Besuchseinschränkungen, Existenznöte durch Aufnahme-Stopp bzw. durch Kündigung Umgeimpfter, dazu die Nebenwirkungen und Schädigungen der Impfungen sowie die mangelnde Aufklärung vor der bzw. über die Impfung. Dies nur ein paar Beispiele aus mehreren Bereichen, die zögerlich, aber dennoch in den Leitmedien (zB. Ö1) kommuiziert werden.

Was schreibt Anton Pelinka in seinem 2022 bei Böhlau erschienem „Faschismus? Zur Beliebigkeit eines politischen Begriffs“? Faschismen brauchen Feindbilder, zB. rassistische, jedenfalls Abgrenzung für die Wir-Identität. (vgl. 25) Dazu gehören: a) Das Erzeugen und Hochspielen von Furcht vor dem Fremden, Flüchtlingen; b) die Neigung, Demokratie als bloße als bloße Mehrheitsherrschaft zu simplifizieren; c) die Legitimität von politischem Diskurs, von Opposition, von jeder Art von Vielfalt ebenso zu missachten wie Grundrechte von Minderheiten und Individuen. Eine Regierung, die sich nicht aus dem Respekt des Gefüges von Grundnormen legitimiert, überschreitet die Grenze zu Faschismus. (209) Der Politologe meint, „den“ Faschismus hat es nicht gegeben, aber es gibt Merkmale. Zu den 5 Merkmalen zählt er unter 2) und 3): Gleichgeschaltete Medien, gelebte Gewaltbereitschaft, Militarismus.

Möglicherweise hat sich die Grazer Zweitinstanz zu wenig ergebnisoffen für Herrn W.s Motiven und seinem Wissenstand   interessiert? Herr W. erzählt zB., rein rhetorisch und eher lächerlich wurde die Frage in den Saal geworfen, „Wer ist Franz Allerberger?“ – ihm wurde aber keinerlei Möglichkeit eingeräumt, eine Antwort zu liefern und auf Franz Allerbergers Aussage, ohne Tests hätte niemand eine Pandemie bemerkt (Frühjahr 2021), zu referieren. Auch wurde dieses und Ähnliches gar nicht ins Protokoll aufgenommen. Vielleicht registrierte das Richter*innen-Team die eigene Voreingenommenheit nicht? Kann das sein?

Warum wurde der erbrachte Stick nicht angeschaut, nicht gelesen, auf dem Information von zB. Nobelpreisträger Prof. Dr. Kary Mullis zu lesen war und weiteren wissenschaftlichen Koryphäen, die den unausgewogenen und wahrscheinlich tendenziösen Umgang mit dem Corona-Virus ausgleichen wollten. Das finde ich besonders bedauerlich, da dies doch grundlegend zu der Materie dieses Casuus’ gehören würde, meiner Meinung nach.

Ich verfasste dies freiwillig und unentgeltlich. Am 13. Mai lernte ich Herrn W. aus eigener Initiative in einem Cafe am Grazer Hauptbahnhof persönlich kennen. Anlass war meine Lektüre seines Falles über die MFG-Ärzte-Gruppe. Ich bin derzeit nicht MFG-Mitglied, auch keiner anderen politischen Partei. Ich bin Dipl. Lebens- und Sozialberaterin und Autorin, Redaktionsmitglied bei „Pappelblatt, Zeitschrift für Literatur, Menschenrechte, Spiritualität“.


Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktionsgruppe der MFG Ärztegruppe wider. Inhaltliche Verantwortung liegt bei der Autorin.

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